Druckversion
Mittwoch, 10.12.2025, 00:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-213c1549818-nachbar-kamera-ueberwachung
Fenster schließen
Artikel drucken
32439

AG München zu Überwachungskameras in der Nachbarschaft: Wer darf was im Blick haben?

30.11.2018

Eine Überwachungskamera

© Thomas Perkins - stock.adobe.com

Ein Ehepaar aus München fühlte sich durch die Außenkameras seines Nachbarn beobachtet. Auch wenn die Kameras nicht in ihren Wintergarten zeigten, bestehe doch ein "Überwachungsdruck". Das sah das örtliche AG anders.

Anzeige

Ist der Nachbar neugierig oder will er nur Straftaten auf seinem Grundstück aufklären? Die bloße Möglichkeit, von den Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann jedenfalls noch zumutbar sein, entschied das Amtsgericht (AG) München in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Urt. v. 22.11.2018, Az. 213 C 15498/18).

Überwacht gefühlt hatte sich ein Ehepaar aus München. Dessen Wintergarten steht in unmittelbarer Nähe zum Nebengrundstück. Dort hatte der Nachbar zwei Überwachungskameras installiert, weil es in der Vergangenheit in diesem Bereich mehrfach zu Beschädigungen an seinem Anwesen gekommen war.

Polizei: Kameras filmten nur das eigene Grundstück

Die Eheleute zeigten ihren Nachbarn, mit dem sie seit Jahren Streit haben, daraufhin bei der Polizei an. Sie waren der Meinung, dass eine der Kameras unmittelbar auf ihren Wintergarten ausgerichtet sei und unter anderem die dort nackt spielenden Kinder filmte. Durch das Dach des Wintergartens könnten sie direkt in die Linse der Kamera schauen.

Bei einer rechtmäßig angeordneten Durchsuchung stellte die Polizei allerdings fest, dass die Kamera ausschließlich das Grundstück des Nachbarn filmte und der Einstellungsbereich auch nur manuell von außen geändert werden kann, also nicht etwa durch eine Steuerungs-Software oder ähnliches von innen heraus.

Die Eheleute waren davon überzeugt, dass sich ihr Nachbar auf die Durchsuchung entsprechend vorbereitet habe. In jedem Falle aber bestehe so oder so ein Überwachungsdruck dadurch, dass der Nachbar die Kameras jederzeit für Aufzeichnungen ihres Grundstücks umstellen könne.

Die auf Beseitigung und Unterlassung gerichtete Klage der Eheleute hat das AG München nun aber abgewiesen, weil die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras erfasst zu werden, für die beiden keinen unzulässigen Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle.

AG: Kein Überwachungsdruck bei fest installierter Kamera

Die Münchener Richterin stellte zunächst fest, dass die Linse der Kamera an dem Wintergarten des Ehepaars vorbei auf das eigene Vordach des Nachbarn zeigte. Dies bestätigten die Polizeibeamten, die bei der Durchsuchung über das Smartphone des Nachbarn Live-Bilder der installierten Kamera einsehen konnten, die demnach nur seinen höchstpersönlichen Lebensbereich filmten.

Ein bloßer Überwachungsdruck stelle für die Eheleute jedenfalls keinen unzulässigen Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, so das AG München. Denn um die Kamera neu auszurichten, müsse ihr Nachbar durch ein Fenster auf sein Vordach steigen, sodass dem Ehepaar eine Veränderung auffallen würde. In der Vergangenheit gegeneinander geführte Rechtsstreitigkeiten reichten für diese Annahme ebenfalls nicht aus, zumal der Nachbar ein nachvollziehbares Interesse habe, sich mit den Kameras vor weiteren Beschädigungen zu schützen.

Die Einzelrichterin berücksichtigte dabei, dass auch die Eheleute ihrerseits an der Vorderseite Ihres Hauses Kameras installiert haben, welche auch den öffentlichen Gehweg vor ihrem Haus filmen. Deswegen sei es widersprüchlich, dass sie in dem entsprechenden Parallelverfahren für sich das Recht in Anspruch nehmen, ihr Grundstück und sogar Teile des öffentlichen Gehwegs filmen und überwachen zu dürfen.

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG München zu Überwachungskameras in der Nachbarschaft: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32439 (abgerufen am: 10.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Nachbarschaftsrecht
    • Persönlichkeitsrecht
    • Überwachung
    • Unterlassung
    • Videoüberwachung
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Streit um "Druck18" 25.11.2025
Markenrecht

Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg:

Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht

Der rechtsextreme Online-Shop "Druck18" wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht.

Artikel lesen
Icons verschiedener Messenger-Dienste 03.11.2025
Überwachung

Kompromiss auf EU-Ebene:

Umfas­sende Chat­kon­trolle vom Tisch

Die EU-Kommission wollte Nachrichten bei WhatsApp & Co. automatisch prüfen lassen, um gegen Kinderpornografie vorzugehen. Nach Kritik aus Deutschland und anderen Ländern wird es erstmal keine anlasslose Chatkontrolle geben.

Artikel lesen
Ein geöffnetes Gartentor mit Zaun neben Hecken 31.10.2025
Eigentum

LG Köln zum Nachbarschaftsstreit:

Ein Tor ver­ei­telt nicht auto­ma­tisch das Wege­recht

Wenn es mit dem Nachbarn Streit gibt, werden plötzlich Dinge zum Zankapfel, die vorher überhaupt kein Problem waren. Deshalb musste das LG Köln jetzt über ein Tor auf einem Weg entscheiden, das dort schon seit über zehn Jahren steht.

Artikel lesen
Mann vergibt nur einen von fünf möglichen Sternen 22.10.2025
Meinungsfreiheit

OLG Stuttgart zu negativer Google-Rezension:

Man­dant bewertet Kanzlei als "absolut ent­täu­schende Erfah­rung"

Ein Ex-Mandant kritisierte eine Kanzlei auf Google scharf. Das OLG Stuttgart wies ihre Unterlassungsklage ab: Es handele sich um Werturteile, keine Schmähkritik – die Meinungsfreiheit überwiege. Gerichte muten Kanzleien damit einiges zu.

Artikel lesen
Stefanie Hubig 08.10.2025
Überwachung

EU-Botschafter beraten am Abend:

Deut­sch­land spricht sich gegen Chat­kon­trolle aus

Justizministerin Hubig stellt klar: Deutschland wird bei der geplanten EU-Chatkontrolle nicht mitziehen. Was bedeutet das für WhatsApp & Co.? Und wie geht es jetzt in Brüssel weiter?

Artikel lesen
Schauspielerin Wolke Hegenbarth auf einem Event 07.10.2025
Namen

AG Darmstadt zu ungewöhnlicher Namensänderung:

Ände­rung von Felix zu "Luft Feli" erlaubt

Ein unkonventioneller Vorname sorgte für rechtliche Diskussionen: Eine volljährige Person wollte ihren Namen in "Luft Feli" ändern dürfen. Das AG Darmstadt erlaubte es und betonte, wie weit das Recht auf freie Namenswahl reicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverlag
Beck Noxtua Live: So transformiert der neue Legal AI Workspace Ihre Kanzlei

10.12.2025

Verfahrensrechtliche must-knows Mietrecht - alle wichtigen prozessentscheidenden Szenarien

10.12.2025

Nachträge nach VOB und BGB – Grundlagen und Aktuelle Rechtsprechung

10.12.2025

„Das DUO: Best of 2025“ Bau- und Architektenrecht - Teil I

10.12.2025

„Das DUO: Best of 2025“ Bau- und Architektenrecht - Teil II

10.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH