AG München zur Beweislastfrage:Tiefgaragentor drückt Porschedach ein
30.11.2023
Die klagende Frau sah die von ihr beklagte WEG in der Beweispflicht, doch dieser Auffassung schloss sich das AG München nicht an. Foto: Adobe Stock/Kara
Beim Hinausfahren aus der Tiefgarage ist einer Frau das Rolltor auf das Autodach gekracht. Sie verlangte von ihrer WEG Schadensersatz, bekam ihn aber nicht, weil die Beweislast für eine Fehlfunktion des Tors bei ihr liege, so das AG.
Gerichte müssten vor Erlass von Versäumnisurteilen warten, bis der EuGH in inhaltlich ähnlichen Fällen entschieden hat. Das meinte eine Beklagte und zog vor den BGH. Der sieht das anders: Säumig ist säumig.
Während einer Kreuzfahrt soll einer von drei Männern in ein Glas uriniert haben, der Reiseveranstalter warf die Gruppe von Bord. Das durfte er aber gar nicht, so das LG Düsseldorf. Die Kündigung des Reisevertrags sei unwirksam gewesen.
Steht einem Arbeiter Schadensersatz zu, weil sein Auto unter Emissionen aus dem Betrieb seines Arbeitgebers gelitten hat? Ein BAG-Urteil aus dem Jahr 1965 steht am Ende einer Epoche, in der die Schlote noch äußerst kräftig rauchen durften.
Bei einem Hackerangriff haben Unbekannte persönliche Daten von rund 180.000 Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe BVG erbeutet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist alarmiert. Betroffene könnten Anspruch auf Schadensersatz haben.
Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.
Nach der mündlichen Verhandlung in einer Bausache verließ die zuständige Richterin das Landgericht. Das Urteil fällte eine andere Richterin – ohne erneute Verhandlung. Das verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, so der BGH.