AG München zur Beweislastfrage:Tiefgaragentor drückt Porschedach ein
30.11.2023
Die klagende Frau sah die von ihr beklagte WEG in der Beweispflicht, doch dieser Auffassung schloss sich das AG München nicht an. Foto: Adobe Stock/Kara
Beim Hinausfahren aus der Tiefgarage ist einer Frau das Rolltor auf das Autodach gekracht. Sie verlangte von ihrer WEG Schadensersatz, bekam ihn aber nicht, weil die Beweislast für eine Fehlfunktion des Tors bei ihr liege, so das AG.
Bei einem Hackerangriff haben Unbekannte persönliche Daten von rund 180.000 Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe BVG erbeutet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist alarmiert. Betroffene könnten Anspruch auf Schadensersatz haben.
Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.
Nach der mündlichen Verhandlung in einer Bausache verließ die zuständige Richterin das Landgericht. Das Urteil fällte eine andere Richterin – ohne erneute Verhandlung. Das verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, so der BGH.
1932 hat eine jüdische Familie Geld angelegt – und es während der Nazi-Herrschaft wohl nie zurückerhalten. Der Erbe verlangte Auskunft über das Konto und die Auszahlung des Guthabens. Etwaige Ansprüche sind aber verjährt, so das OLG Hamm.
Betonsockel in einer Tiefgarage sind kein überraschendes Hindernis, so das AG München. Eine BMW-Fahrerin, die sich in der unterirdischen Parkeinrichtung eine hübsche Delle in die Tür gefahren hatte, bleibt damit auf ihrem Schaden sitzen.
Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.