AG München zur Beweislastfrage:Tiefgaragentor drückt Porschedach ein
30.11.2023
Die klagende Frau sah die von ihr beklagte WEG in der Beweispflicht, doch dieser Auffassung schloss sich das AG München nicht an. Foto: Adobe Stock/Kara
Beim Hinausfahren aus der Tiefgarage ist einer Frau das Rolltor auf das Autodach gekracht. Sie verlangte von ihrer WEG Schadensersatz, bekam ihn aber nicht, weil die Beweislast für eine Fehlfunktion des Tors bei ihr liege, so das AG.
Klagen als Einschüchterungstaktik: Die Bundesregierung hat ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (SLAPP-Klagen) beschlossen. Anders als bisher geplant soll es aber nicht für rein innerdeutsche Fälle gelten. Das EU-Recht wird 1:1 umgesetzt.
Wie bereits seine Schwester Caroline klagt auch Albert gegen deutsche Berichterstattung. Zu Recht – Fotos seiner Kinder beim Baden muss der monegassische Fürst nicht dulden.
Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.
Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.
Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.
Die Blockade des Hamburger Flughafens im Juli 2023 kommt zehn Aktivisten der "Letzten Generation" teuer zu stehen. Das LG Hamburg verurteilte sie als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz an die Lufthansa.