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AG München verurteilt Greenpeace-Aktivisten: Sturz­flug im Sta­dion war Gefähr­dung des Luft­ver­kehrs

11.07.2023

Harte Landung in der Münchener Allianz-Arena

Ein Sturzflug mit unsanfter Landung. Für diese Aktion während der Fußball-EM 2021 wurde der Greenpeace-Aktivist nun verurteilt. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius

Vor der deutschen Niederlage gegen Frankreich bei der EM 2021 sorgte ein Greenpeace-Aktivist für Aufsehen, als er mit einem motorisierten Gleitschirm durch die Allianz-Arena segelte. Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Wegen einer gefährlichen Protestaktion bei der Fußball-Europameisterschaft 2021 ist ein Greenpeace-Aktivist zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) München verhängte am Dienstag die Strafe von 120 Tagessätzen gegen den 40-Jährigen, weil er im Juni 2021 mit einem motorisierten Gleitschirm in die Allianz Arena geflogen war, wobei sich zwei Menschen auf den Zuschauerrängen verletzten (Urt. v. 11.07.2023, Az. 113 Js 141690/21). Die Aktion hatte sich gegen den EM-Sponsor Volkswagen und dessen Rolle beim Klimawandel gerichtet.

Der als Chirurg tätige Angeklagte, der zuletzt in Pforzheim wohnte, hatte sich zu Prozessbeginn für seine Tat entschuldigt. Er gab zu, kurz vor dem Anpfiff des EM-Spiels Deutschland gegen Frankreich mit dem motorbetriebenen Gleitschirm über das Stadion geflogen zu sein und einen großen Ball auf das Feld geworfen zu haben. Der Schirm hatte sich in einem Stahlseil verfangen, wodurch der 40-Jährige die Kontrolle verlor. Beim Sinkflug über die Zuschauerränge wurden ein französischer Tontechniker und ein ukrainischer Dopingkontrolleur der UEFA verletzt. Der Kontrolleur musste eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Der Motorschirmflieger selbst verletzte sich bei der unsanften Landung auf dem Spielfeld am Knöchel.

Richterin Verena Kikut sagte in ihrer Urteilsbegründung, das Strafmaß wegen vorsätzlicher Gefährdung des Luftverkehrs (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 StGB) und fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) stütze sich insbesondere auf die Gefahr, die für die ca. 14.500 Zuschauer im voll besetzten Stadion bestanden habe. Die Verurteilung wegen § 315a Abs. 1 Nr. 2 StGB stützte das Gericht vorliegend darauf, dass besondere Vorschriften über die einzuhaltende Flughöhe während des Fußballspiels grob pflichtwidrig verletzt worden seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 150 Tagessätzen gefordert, die Verteidigung auf ein Höchstmaß von 90 Tagessätzen plädiert. Zu einer Strafe von 3.000 Euro wurde zudem ein 36-Jähriger verurteilt, der nach Überzeugung des Gerichts bei den Vorbereitungen geholfen hatte. Er hatte zugegeben, kurz vor dem Überflug aus Sicherheitsgründen die Polizei informiert zu haben.

Es handelte sich nicht um die einzige Protestaktion im Münchner Fußballstadion: Bereits im Juni verurteilte das AG München mehrere Mitglieder der "Letzten Generation" wegen Hausfriedensbruchs, weil sie während der Bundesliga-Partie Bayern gegen Mönchengladbach auf das Spielfeld gelaufen waren, um sich an den Torpfosten festzukleben.

dpa/mk/jb/LTO-Redaktion

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AG München verurteilt Greenpeace-Aktivisten: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52213 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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