Als Polizeibeamten den Pkw eines des Drogenhandels verdächtigen Mannes öffneten, fanden Sie im Kofferraum zwar kein Rauschgift, aber eine Klaschnikow. Dafür geht der nun ins Gefängnis.
Ein Schöffengericht des Amtsgerichts München (AG) hat einen 26-jährigen Auszubildenden wegen Drogenhandels und unerlaubten Waffenbesitzes zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt (Urt. v. 01.07.2022, Az. 1120 Ls 364 Js 109602/21).
Die Polizei hatte von einem V-Mann den Tipp erhalten, dass der Auszubildende einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln in München betreibe. Im Rahmen von Durchsuchungen wurden bei dem Mann insgesamt 228,46 Gramm Kokain sowie 8,57 Gramm Marihuana aufgefunden. Außerdem konnten 6.000 Euro Bargeld sichergestellt werden.
Als die Polizeibeamten schließlich den Pkw des Auszubildenen öffneten und auch diesen nach Drogen durchsuchen wollten, fanden sie im Kofferraum zwar kein Rauschgift, aber ein Sturmgewehr "AK 47", das auch als Kalaschnikow bekannt ist. Weiter fanden sie zwei Pistolen mit Magazin, Patronen und Schalldämpfer.
An den gefundenen Waffen konnten DNA und Fingerspuren aufgefunden werden, die allerdings nicht vom Auszubildenen stammten. Das Gericht sah es trotzdem als erwiesen an, dass die Waffen dem Mann zuzuordnen waren. Er wurde immer wieder in diesem Auto gesichtet und im Innenraum wurden Rechnungen auf seinen Namen gefunden. Außerdem konnte auf seinem Handy ein Lichtbild festgestellt werden, das ihn mit einem Sturmgewehr zeigt. Auch wenn dieses Sturmgewehr nicht identisch mit dem im Kofferraum vorgefundenen ist, belege es seine Affinität zu Waffen, so das AG.
LTO-Redaktion
Zufallsfund nach Ermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49186 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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