Ein 19-Jähriger schockierte eine Rettungsassistentin mit seinem entblößten Glied derart heftig, dass sie eine Woche nicht arbeiten konnte. Dafür muss der Auszubildende 600 Euro zahlen und sich Sexualberatungsgesprächen unterziehen.
Ein 19-Jähriger ist vom Amtsgericht (AG) München in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil wegen einer exhibitionistischen Handlung i.S.v. § 183 Strafgesetzbuch zu einer Geldauflage von 600 Euro und zur Teilnahme an drei Sexualberatungsgesprächen verurteilt worden (Urt. v. 12.11.2015, Az. 1034 Ds 468 Js 202932/15).
Eine 21-jährige Rettungsassistentin hatte in ihrem Rettungswagen vor einer Lokalität in München gesessen, als der junge Mann an das Fenster des Rettungswagens klopfte. Die Frau dachte, dass er ärztlich versorgt werden müsse und öffnete die Tür. "Er hat seinen Penis geschwungen […]. Er hat nichts zu mir gesagt. Ich war total unter Schock", so die Rettungsassistentin vor Gericht. Er soll ihr auffordernd in die Augen gesehen haben, was sie so verstanden habe, dass sie ihn befriedigen solle. Nach eigenen Angaben schrie sie den Mann an, dass er verschwinden solle. Schließlich sei er achselzuckend gegangen.
Die Rettungsassistentin verständigte kurze Zeit später den Security-Dienst, der den Täter festhalten konnte. Die Frau ekelte sich sehr und war so geschockt, dass sie keine weiteren Einsätze in der Tatnacht mehr übernehmen konnte und eine Woche krankgeschrieben wurde. Sie musste sich wegen Schlafstörungen in psychologische Beratung begeben.
Verurteilung nach Jugendstrafrecht
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte sich der Mann an nichts erinnern. Er gab an, betrunken gewesen zu sein und entschuldigte sich bei der Rettungsassistentin.
Die zuständige Richterin bestrafte den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht. Er sei noch in der Ausbildung und stehe in seiner Persönlichkeit und Lebensführung noch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleich. "Auch wenn er angab, sich an die eigentliche Tathandlung nicht erinnern zu können, war ihm anzumerken, dass er über sein eigenes Verhalten beschämt war und sein Fehlverhalten eingesehen hat ", so das Gericht.
"Unter erzieherischen Gesichtspunkten war es geboten, den Angeklagten zur Teilnahme an 3 Beratungsgesprächen anzuweisen, um ihm dadurch auch die Thematisierung einer etwaigen sexuellen Problematik zu ermöglichen. Um ihm sein Fehlverhalten nochmals deutlich vor Augen zu führen, wurde ihm darüber hinaus die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro an die Malteser Unfallhilfe auferlegt", so die Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.
ms/LTO-Redaktion
AG München zu exhibitionistischer Handlung: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18962 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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