Ein Anwalt, der für einen Häftling Drogen in den Knast schmuggelte, kann sich diesen Weg künftig sparen. Denn er muss jetzt selbst ins Gefängnis. Das AG Mönchengladbach verurteilte den Juristen aus Baesweiler bei Aachen zu zweieinhalb Jahren Haft. Seine Zulassung hat er bereits zurückgegeben.
Nach dem Hinweis eines Häftlings war der Anwalt nach Angaben des Amtsgerichts (AG) Mönchengladbach bei seinem nächsten Gefängnisbesuch Anfang Oktober 2012 kontrolliert worden. Freiwillig übergab er den Beamten 2,6 Gramm des Stoffes. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler weitere 24 Gramm Heroin.
Der Angeklagte gab in dem Prozess zu, vier Mal kleine Mengen Heroin in den Knast geschmuggelt zu haben. Er habe das nur gemacht, weil sein Mandant ihn erpresst habe. Der habe gedroht, die langjährige Beziehung des Anwalts zu einer drogenabhängigen jungen Frau öffentlich zu machen, sagte der 63-jährige Jurist.
In die Strafe von zweieinhalb Jahren Haft einbezogen wurde auch der unrechtmäßige Besitz einer Doppellaufpistole und Munition, die in der Wohnung gefunden wurden (Urt. v. 17.03.2014, Az. 92 LS 77/13). Der Anwalt betrieb eine Kanzlei in Rheydt. Seine Zulassung hatte er im Dezember 2012 zurückgegeben.
dpa/age/LTO-Redaktion
AG Mönchengladbach verhängt Freiheitsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11361 (abgerufen am: 15.02.2025 )
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