Nach erfundenem Terroranschlag: Rhein-Neckar-Blogger zu Geld­strafe ver­ur­teilt

07.01.2019

Ein Mann erfand ein "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes", die Fake News dazu veröffentlichte er in seinem Blog. Das AG Mannheim verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe, weil er damit den öffentlichen Frieden gestört habe.

Ein Blogger, der einen Bericht über einen angeblichen Terroranschlag mit 136 Toten in Mannheim verbreitet hat, ist vom Amtsgericht (AG) Mannheim am Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden (Urt. v. 07.01.2019).

Der Betreiber des Rheinneckarblogs hatte den Artikel im März 2018 publiziert. In dem erfundenen Text war die Rede von 50 Angreifern, die für ein "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes" verantwortlich seien. Zudem hieß es, die Polizei habe eine Nachrichtensperre verhängt.

Der Betreiber des Blogs hatte damals argumentiert, dass er mit dem Beitrag Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen wecken wollte. Laut Staatsanwaltschaft war der Bericht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, § 126 Strafgesetzbuch (StGB). Daraufhin erließ das AG Mannheim im Juli vergangenen Jahres einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro gegen den Blogger. Dagegen legte er Einspruch sein.

Das AG Mannheim begründete die Entscheidung vom Montag damit, dass die Verbreitung der Nachricht zu dem angeblichen Terroranschlag sehr wohl dazu geeignet gewesen ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Verteidiger des Bloggers hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Zahlung von 13.000 Euro.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach erfundenem Terroranschlag: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33061 (abgerufen am: 16.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen