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3289

AG Mannheim: Keine Pressefreiheit für Polizist im Dienst

16.05.2011

Ein Polizist hatte Dienstgeheimnisse an die Presse verraten. Dafür verurteilte ihn das Mannheimer AG am Montag zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro.

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Der 59-Jährige hat vor zwei Jahren die Journalistin einer Boulevard-Zeitung über den Haftbefehl gegen eine parteilose Bundestagskandidatin informiert. Die Frau war wegen Betrugs verurteilt worden, weil sie eine Arztrechnung nicht bezahlt hatte. Die Journalistin vereinbarte ein Interview mit der Politikerin. Während des Termins wurde die Frau dann im Blitzlichtgewitter eines Redaktionsfotografen verhaftet. Das Zusammenspiel flog auf, weil der Fotograf später die Polizei informierte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 11.200 Euro gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hinweise, dass der Polizist auch im Fall Kachelmann brisante Informationen verraten haben könnte, gab es laut Akten nicht. Einige Details der Verhaftung des Wettermoderators Jörg Kachelmann waren ebenfalls an die Presse durchgesickert.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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AG Mannheim: Keine Pressefreiheit für Polizist im Dienst . In: Legal Tribune Online, 16.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3289/ (abgerufen am: 03.02.2023 )

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