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Kein Anschluss unter dieser Nummer: Telekom verweigert Anschluss von Kanzlei

04.03.2013

Weil sie nicht länger auf einen Telefonanschluss warten wollten, sind zwei Rechtsanwältinnen in Lüneburg vor Gericht gezogen - mit Erfolg: Das Amtsgericht gab der Telekom per einstweiliger Verfügung auf, innerhalb von 24 Stunden einen Telefonanschluss für die Kanzlei der Anwältinnen einzurichten. Andernfalls drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

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Nach dem Umzug von ursprünglich zwei getrennten Kanzleien an einen gemeinsamen Standort wollte eine der Anwältinnen ihren Telefonanschluss mitnehmen. Ihr Vertragspartner Vodafone bestätigte die Abmeldung an der alten Adresse sowie die Anmeldung an der neuen Adresse jeweils zum 15. Februar schriftlich.

In der Folge wurde der alte Anschluss termingerecht abgeschaltet, der neue jedoch nicht eingerichtet. Der Grund: Die andere Rechtsanwältin hatte ihren Telekom-Vertrag gekündigt und gleichzeitig eine Portierung von zwei Rufnummern zu der neuen, gemeinsamen Adresse beauftragt. Da die Kündigung jedoch erst zum Juni wirksam wird, wollte die Telekom den Anschluss insgesamt, also auch von der ersten Anwältin mit dem Vodafone-Anschluss, so lange verweigern, bis das Vertragsende des Telekom-Anschlusses erreicht wird.

Nach mehreren Tagen ohne Telefonanschluss wandten sich die Anwältinnen schließlich an das Amtsgericht (AG) Lüneburg, das eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erließ. Zu den Gründen für die Verfügung nannte das Gericht, die Klägerin könnte "erhebliche, nicht zumutbare Nachteile haben, wenn erst nach einer Anhörung des Gegners oder nach mündlicher Verhandlung entschieden würde."

Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung ging es dann plötzlich ganz schnell. Nur wenige Minuten vor Ablauf der 24-Stunden-Frist erschien ein Techniker in der Kanzlei der beiden Anwältinnen und schaltete den Anschluss frei.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Kein Anschluss unter dieser Nummer: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8260 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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