Zwei Unterstützer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind am Montag wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht (AG) Leipzig hat am Montag zwei Unterstützer der Portals Kino.to zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt (Urt. v. 12.10.2015, Az. 205 Ls 390 Js 135/11). Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud nach Feststellungen des Gerichts auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Raubkopien hoch.
Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1.500 Euro. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen der Vorsitzende und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.
Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren aufgeflogen und vom Netz genommen worden. Der Leipziger Gründer wurde schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. Gleichwohl ging einen Monat nach der Schließung unter beinahe identischem Namen ein beinahe identisches Angebot online, das bis heute erreichbar ist - wie schon der Vorgänger zählt es zu den 50 meistbesuchten Internetseiten Deutschlands.
dpa/una/LTO-Redaktion
AG Leipzig zu Kino.to: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17186 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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