AG Köpenick: NPD darf weiter behaupten, die DVU sei mit ihr "ver­sch­molzen"

15.11.2011

Ohne Erfolg hat sich ein Gebietsverband der DVU mit einem Eilantrag gegen eine Veröffentlichung zum Zusammenschluss von DVU und NPD auf deren Internetseite gewandt. Die DVU wollte der NPD gerichtlich untersagen lassen, dort diese Formulierung zu verwenden: "Konkret heißt das, dass die beiden Parteien verschmolzen sind, die DVU also in der NPD aufgegangen ist". Dem ist das AG in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss nicht gefolgt.

Nach Ansicht des Amtsgericht Köpenick ist der Gebietsverband schon nicht in eigenen Rechten verletzt, weil allenfalls die Bundespartei betroffen sei. Es sei aber auch die Wahrheitswidrigkeit der veröffentlichten Äußerung nicht dargelegt (Urt. v. 07.10.2011, Az. 7 C 1005/11).

Unstreitig hätten beide Parteien, jeweils vertreten durch ihre Bundesvorsitzenden, einen Verschmelzungsvertrag geschlossen.
Die jeweiligen Bundesparteitage hätten entsprechende Beschlüsse gefasst.

Dass hierzu ein Anfechtungsrechtsstreit vor dem Landgericht München anhängig sei, besage inhaltlich nur, dass Mitglieder oder Gliederungen der DVU die Wirksamkeit der Beschlussfassung entgegenträten, nichts über die Wirksamkeit selbst.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

LG München I: Keine Fusion von DVU und NPD wegen mangelhafter Abstimmung

NPD-Verbotsverfahren: Hohe Karlsruher Hürden und kaum Hoffnung

OVG Sachsen-Anhalt: NPD-Mitglied darf Schornsteinfeger bleiben

Zitiervorschlag

AG Köpenick: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4808 (abgerufen am: 05.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen