AG Köln zu "Hogesa"-Krawallen: Drei Jahre Haft für Teil­neh­mer

05.08.2015

Bei den Kölner "Hogesa"-Ausschreitungen im vergangenen Jahr wurden fast 50 Polizisten verletzt. Nun verhängt ein Gericht die bislang höchste Strafe für einen der Teilnehmer.

Rund neun Monate nach den Hooligan-Krawallen in Köln hat das Amtsgericht (AG) Köln einen der damaligen Gewalttäter zu drei Jahren Haft verurteilt (Urt. v. 05.08.2015, Az. 613 LS 46/15). Es ist nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft die bislang höchste Strafe, die im Zusammenhang mit den Ausschreitungen verhängt wurde.

"Sie haben ein Gewaltproblem, das Sie nicht bearbeiten", sagte der Richter dem Angeklagten zur Begründung am Mittwoch. Der 24-Jährige, der bereits vor den Krawallen wegen mehrerer Straftaten im Gefängnis gesessen hatte, sei ein "unkontrollierbarer Mensch". Bei den Ausschreitungen habe es sich um "Herdenverhalten der allerübelsten Art" gehandelt - um blanke Gewalt.

"Ich kann mich nur bei den Polizeibeamten entschuldigen", sagte der Angeklagte. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte er ein. Bei den Ausschreitungen im Oktober 2014 habe er ein Staubsaugerrohr in Richtung einer Polizeikette geworfen. Das Metallrohr flog nur knapp an den Köpfen der Beamten vorbei und bohrte sich hinter ihnen in die Erde. Der Staatsanwalt sprach von einer glücklichen Fügung, dass dabei niemand verletzt wurde. Zudem beteiligte sich der 24-Jährige an der Plünderung eines Backshops und bewarf einen Polizisten mit einer Flasche.

Er habe ein Alkoholproblem und sei an diesem Tag betrunken und auf Drogen gewesen, sagte der 24-Jährige. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls.

"Das Ganze tut ihm leid", sagte sein Anwalt. Er sprach sich für zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung mit strengen Auflagen aus, damit der Angeklagte sein Leben in den Griff kriegen kann. Der Richter sah dafür aber keinen Ansatzpunkt. "Sie sind einfach völlig unbelehrbar."

Bei der als Kundgebung gegen Salafisten angemeldeten Demonstration hatten sich Hooligans und Rechtsextreme Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. 49 Polizisten wurden verletzt. Weitere Urteile wegen versuchter Körperverletzung oder Landfriedensbruch hat es nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits gegeben.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Köln zu "Hogesa"-Krawallen: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16509 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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