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Gerhard-Richter-Skizzen aus Abfall gefischt: Auch Müll kann eigen­tums­fähig sein

24.04.2019

Pinsel und Farbe auf einem Tisch

© avirid - stock.adobe.com

Indem ein Mann aus der Mülltonne des berühmten Künstlers Gerhard Richter einige seiner Skizzen entwendete, beging er einen Diebstahl. Denn der Künstler sei auch noch in Bezug auf seinen Müll der Eigentümer, so das Gericht.

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Weil er weggeworfene Skizzen aus dem Altpapier des Künstlers Gerhard Richter gestohlen hat, muss ein Mann eine Geldstrafe zahlen (Urt. v. 24.04.2019). Das Kölner Amtsgericht (AG) verurteilte den 49-Jährigen am Mittwoch zur Zahlung von 3.150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro).

Richter hatte die vier Bilder, die er für misslungen hielt, in die Altpapiertonne vor seinem Haus geworfen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Skizzen im Juli 2016 mitnahm, um sie später zu verkaufen.

So bot er zwei der Werke einem Münchner Auktionshaus an - das die Werke zwar zunächst annahm, allerdings ein Echtheits-Zertifikat vom Gerhard Richter Archiv in Dresden verlangte. Als der Mann dort drei der gefundenen Bilder vorlegte, war für den Leiter des Archivs, Dietmar Elger, gleich klar: "Sie waren zweifellos echt." Allerdings sei ihm die Sache merkwürdig vorgekommen, sagt Elger als Zeuge aus. "Die Bilder hatten keine Signatur und keine Rahmung." Die Behauptung des Mannes, er habe sie von einem Künstler bekommen, der sie wiederum von Richter als Geschenk erhalten habe, habe nicht dazu gepasst. "In diesem Zustand würde Richter seine Bilder nie verschenken."

Auch wenn die unsignierten Bilder auf dem legalen Kunstmarkt nach Angaben von Elger nicht verkäuflich seien, seien sie nicht wertlos, begründete Richterin Katharina Potthoff ihre Entscheidung. Der genaue Wert sei zwar nicht zu ermitteln gewesen, lag laut Anklage aber bei geschätzt 60.000 Euro.

Der Mann hatte zu argumentieren versucht, die Skizzen seien gar nicht mehr in der Mülltonne des Künstlers gewesen, sondern infolge eines Sturms auf die Straße gefallen. Ein Unterschied ergebe sich daraus aber nicht, wie das AG klarstellte. Denn die Skizzen stünden in jedem Fall noch im Eigentum Gerhard Richters."Auch, wenn die Skizzen neben der Papiertonne lagen, waren sie noch Eigentum des Künstlers", so Potthoff in der Urteilsbegründung. Indem der Maler die Bilder in den Müll warf, habe er sie "an einen Entsorgungsbetrieb zum Zwecke der Entsorgung übereignet".

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Gerhard-Richter-Skizzen aus Abfall gefischt: Auch Müll kann eigentumsfähig sein . In: Legal Tribune Online, 24.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35045/ (abgerufen am: 29.03.2023 )

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