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AG Köln verurteilt Kreisligafußballer: Geld­strafen nach Schiri-Hetz­jagd

05.10.2020

Ein Schiedsrichter zeigt eine Rote Karte (Symbolbild)

(c) Syda Productions/stock.adobe.com

Nach einer Niederlage kann man frustriert sein – nachvollziehbar. Doch einen Schiedsrichter über den Platz jagen und attackieren, das geht zu weit, entschied das AG Köln und verurteilte zwei Kreisligaspieler wegen Körperverletzung.

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Es war der 3. November 2019, als der Amateurverein SC Germania Ossendorf zu einem Spiel in der Kreisliga D gegen den SC Weiler-Volkhofen II antrat. Am Ende der Partie unterlag Ossendorf mit zwei zu eins. Doch für einige der Ossendorfer Fußballer war die Vorstellung damit noch nicht beendet: Nach dem Schlusspfiff gingen sie den Schiedsrichter zunächst verbal an. Dafür zeigte der Unparteiische einem der Spieler die Rote Karte. Als daraufhin ein anderer Spieler einen Ball nach dem Schiri warf, sah er ebenfalls Rot.

Daraufhin entwickelte sich eine "regelrechte Hetzjagd auf den Schiedsrichter", wie die Staatsanwältin in der Verhandlung beschrieb. Mehrere Spieler verfolgten den immer schneller laufenden Schiedsrichter über den Platz. Es kam zu tätlichen Angriffen gegen den Unparteiischen, bei einer abschließenden Rudelbildung war einer der Spieler noch eine Trinkflasche nach dem Schiri, verfehlte ihn aber. Der Schiedsrichter konnte sich schließlich, geschützt von Spielern des anderen Teams, aus der Situation retten.

Der Vorfall hatte Auswirkungen auf die Kölner Kreisligen A bis D: Am 17. November 2019 traten sämtliche Schiedsrichter in Streik, um "ein deutliches Zeichen gegen die Gewalt und die zunehmende Verrohung zu setzen", wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung hieß. In der Folge mussten viele Spiele an diesem Tag entfallen.

Geldstrafen für zwei Ossendorf-Spieler

Für zwei der Kreisligaspieler des SC Germania Ossendorf hatte der Vorfall nun ein weiteres Nachspiel. Die beiden Männer, die vor Gericht sofort gestanden und ihre Reue zum Ausdruck brachten, wurden vor dem Amtsgericht (AG) Köln zu Geldstrafen verurteilt. Der eine wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 130 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Der andere muss eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 10 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung entrichten. "So ein Verhalten darf es nicht geben auf einem Sportplatz", stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung heraus.

Übergriffe solcher Art auf Schiedsrichter sind keine Ausnahme mehr: Überall in Deutschland kommt es immer wieder zu Angriffen, erst vor einigen Monaten wurde beispielsweise ein Amateurfußballer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte einen Schiedsrichter aus Ärger über dessen Entscheidung bewusstlos geschlagen.

ast/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

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AG Köln verurteilt Kreisligafußballer: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43009 (abgerufen am: 19.07.2026 )

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