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20151

Attacke auf Touristen in Köln: Rus­si­sche Hoo­li­gans ver­ur­teilt

29.07.2016

Hooligans (Symbolbild)

© Nebojsa Markovic - Fotolia.com

Auf dem Rückweg von der Fußball-EM in Frankreich vertrieben sich russische Hooligans die Zeit bei einem Zwischenstopp in Köln - indem sie spanische Touristen verprügelten. Dafür sind sie nun vom AG Köln verurteilt worden.

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Am Freitag standen die Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht (AG). Das Urteil: Vier Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Das Verfahren gegen einen Fünften, der die Vorwürfe bestritt, wird Mitte August gesondert fortgesetzt.

Es war ein kurzer Prozess, ohne Zeugen und mit Geständnissen. Ja, sie räumten die Vorwürfe ein, ließen vier Angeklagte kurz und knapp über ihre Verteidiger erklären. Einige fügten hinzu, dass sie die Tat bedauerten. Laut Anklageschrift waren die Männer am 16. Juni auf dem Rückweg von der Fußball-EM in Frankreich zurück nach Moskau und wollten sich bis zu ihrem Weiterflug ab Köln die Zeit vertreiben. In angetrunkenem Zustand seien sie "pöbelnd und aggressiv, auf der Suche nach körperlichen Auseinandersetzungen mit Passanten" durch die Kölner Altstadt gezogen.

Nahe dem Dom trafen sie auf die Spanier - zwei Männer und eine Frau -, die gerade Aufkleber mit antifaschistischen Aufdrucken auf eine Metalltür klebten. Die beiden Männer wurden zusammengeschlagen, die Frau blieb unbehelligt.

Unklar, ob Taten politischen Hintergrund hatten

Die Angeklagten sind im im Alter zwischen 26 und 30 Jahren, überwiegend Familienväter, alle mit ehrbaren Berufen: Koch, Wirtschaftsprüfer, Mathelehrer und Manager. Durch die sechswöchige Untersuchungshaft seien sie in Existenznöte geraten, monierten einzelne Verteidiger, die auf milde Bewährungsstrafen plädieren.

Nun dürfen die vier Verurteilten - einer erhielt ein Jahr, drei Angeklagte bekamen zehn Monate auf Bewährung - in ihre Heimat zurück, die Haftbefehle wurden aufgehoben. Der Staatsanwalt hatte für alle Angeklagten Bewährungsstrafen von über einem Jahr gefordert. Nach seiner Ansicht wurde der Fall nicht umsonst in der Abteilung für politische Delikte angesiedelt: "Es handelte sich ganz klar um eine Auseinandersetzung zwischen Rechtsradikalen und linksmotivierten Opfern." Es sei allgemein bekannt, dass Rechtsradikalismus unter russischen Hooligans ein Problem sei.

Dieser Argumentation folgte der Richter am Ende nicht. Es sei unklar, ob die Tat einen politischen Hintergrund habe, betonte er während der Urteilsbegründung. Das Gericht habe keine Erkenntnisse darüber, dass die Angeklagten in der Vergangenheit als Faschisten aufgefallen seien.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Attacke auf Touristen in Köln: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20151 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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