Ein Gefangener stiehlt ein teures Parfüm – und behauptet, damit einen Freigang "bezahlt" zu haben. Vor dem Amtsgericht Köln erhebt der 52-jähriger erneut schwere Vorwürfe gegen Bedienstete der JVA Euskirchen. Auch in Bremen laufen Ermittlungen in einer JVA.
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Ein 52 Jahre alter Angeklagter hat vor dem Kölner Amtsgericht erneut schwere Vorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Euskirchen erhoben. Er gab an, Justizvollzugsmitarbeiter hätten ihm im Gegenzug für Diebstähle von Luxusgütern wie Parfüms oder Markensonnenbrillen Hafterleichterungen gewährt. Bereits vor anderthalb Wochen hatte der Mann vor dem Amtsgericht Düsseldorf gleichlautende Vorwürfe erhoben.
Das Amtsgericht (AG) Köln verurteilte den Mann wegen besonders schweren Diebstahls zu vier Monaten Haft (Urt. v. 20.08.2026, Az. 529 Ds 174/26). Das Gericht sah es nach einem Geständnis des Angeklagten als erwiesen an, dass er bei einem Freigang über Weihnachten 2025 einen Parfümtester in einer Parfümerie im Kölner Hauptbahnhof gestohlen hatte. Originalverpackt hätte das Parfüm einen Wert von 163 Euro gehabt. Das Gericht rechnete dem 52-Jährigen sein Geständnis und seine Hilfe bei der Aufklärung an.
Hafterleichterungen gegen Geld oder Luxusartikel?
Der lange Jahre von Heroin abhängige Angeklagte, der seit 1989 30 Vorstrafen im Bereich der Beschaffungskriminalität angesammelt hat, räumte die Tat ein: "Ja, ich habe gestohlen", sagte er. Er bat Staatsanwältin und Vorsitzenden aber, sich in seine Lage zu versetzen. Er habe an Weihnachten seine Tochter und seine schwer kranke Mutter – vermutlich das letzte Mal – sehen wollen. Der in Köln gestohlene Tester sei als Gegenleistung für den Freigang an Weihnachten gedacht gewesen.
Seine Verteidigerin ergänzte empört: "Früher hat mein Mandant für seine Dealer gestohlen, um Drogen zu bekommen. Jetzt hat er für diejenigen gestohlen, die ihn eigentlich hätten resozialisieren sollen." Nach rund zweieinhalb Jahren im geschlossenen Vollzug hätten ihrem Mandanten Ende 2025 eigentlich Hafterleichterungen zugestanden, die ihm aber verwehrt worden seien.
Als er bei dem zuständigen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt (JVA) nachgefragt habe, sei ihm gesagt worden, "wenn er keine finanziellen Mittel habe, dann werde er erst im Sommer 2026 Lockerungen und Urlaub erhalten". Anstelle von Geld hätte der JVA-Beamte aber auch teure Sonnenbrillen oder Luxusparfüms als Gegenleistung für entsprechende Erleichterungen akzeptiert.
Angeklagter sagte gegen JVA-Mitarbeiter aus
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den Angeklagten vor eineinhalb Wochen wegen Diebstahls einer hochpreisigen Sonnenbrille bereits zu zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie die Staatsanwältin und die Verteidigerin in dem Prozess bestätigten. Zudem wurde bekannt, dass der 52-Jährige inzwischen bei der gegen mehrere Mitarbeiter sowie ehemalige Häftlinge der JVA Euskirchen ermittelnden Staatsanwaltschaft Bonn umfassend ausgesagt habe.
Anfang Mai waren Korruptionsvorwürfe gegen Justizvollzugsbeamte im Gefängnis von Euskirchen bekanntgeworden. Das Gefängnis sowie Wohnungen waren im Zuge der Ermittlungen bei einer Razzia durchsucht worden. Neben Hafterleichterungen und Freigängen gegen Zahlungen oder Gefälligkeitsdienste sollen die Beamten unter anderem auch anstehende Kontrollen in den Hafträumen durchgestochen haben. Wenig später wurde auch ein Fall in der JVA Rheinbach bekannt.
Auch in Bremer JVA wird wegen Bestechung ermittelt
Auch außerhalb Nordrhein-Westfalens gibt es inzwischen Ermittlungen gegen JVA-Bedienstete. Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt gegen 23 Verdächtige, darunter sechs Beschäftigte der Bremer Justizvollzugsanstalt, wie die Ermittler heute mitteilten. Im Zuge der Ermittlungen sind unter anderem zehn Wohnungen in Bremen und Niedersachsen sowie elf Gefängniszellen in der JVA Bremen-Oslebshausen durchsucht worden.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die JVA-Mitarbeiter diverse Gegenstände, darunter Kommunikationsgeräte, Lebensmittel und Drogen in die Justizvollzugsanstalt eingeschleust haben. Gefangene sollen die Gegenstände dort weiter verkauft oder verteilt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen unter anderem Bestechung (§ 334 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 Abs. 1 StGB) sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Betäubungsmittelgesetz) vor. Einigen wird Beihilfe (§ 27 StGB) zu den Taten vorgeworfen.
Für die JVA-Bediensteten in Bremen haben die Ermittlungen bereits dienstrechtliche Folgen. Dazu zählen laut Mitteilung Hausverbote bis zur Klärung der Vorfälle und Freistellungen vom Dienst. Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge jedoch auch gegen zehn Häftlinge, die die Gegenstände in dem Gefängnis verteilt haben sollen.
dpa/sim/LTO-Redaktion
Korruptionsvorwürfe in mehreren Gefängnissen: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60691 (abgerufen am: 14.09.2026 )
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