Er wollte Aufmerksamkeit für seine Verfassungsbeschwerde – deshalb warf ein Mann einen Stein samt Fäkalien auf das BVerfG. Gleich einen Tag später verurteilt das AG Karlsruhe ihn dafür.
Weil er einen Stein und Fäkalien auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geworfen hat, muss ein 48-Jähriger eine Geldstrafe von 2.400 Euro zahlen. Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe verurteilte den geständigen Angeklagten in einem besonders beschleunigten Verfahren wegen Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)) zu 80 Tagessätzen à 30 Euro, so die Pressemitteilung. Damit ist der Mann zwar vorbestraft, bekommt aber keinen Eintrag im Führungszeugnis. Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) werden nämlich Verurteilungen von nicht mehr als neunzig Tagessätzen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Das Urteil ist rechtskräftig (Urt. v. 14.01.2025, Az. 16 Ds 280 Js 1278/25).
In Berlin werden dem Mann Taten am Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium zur Last gelegt. In dem Prozess in Karlsruhe ging es nur um den Vorfall von Montagnachmittag, einem Tag vor der Gerichtsentscheidung. “Noch im Gespräch mit den Bundespolizeibeamten holte der Angeklagte eine mit einem Stein gefüllte Plastiktüte hervor und warf diese unvermittelt gegen die Scheibe der Pforte des Bundesverfassungsgerichts”, hieß es. Dadurch seien Lamellen eines Sonnenschutzrollos verbogen sowie eine Sicherheitsverglasung in Form von Kratzern beschädigt worden. Der Stein sei mit Plastik ummantelt gewesen, in dem sich Fäkalien befanden*.
"Der Angeklagte ist in jüngster Zeit mehrfach mit ähnlichen Delikten in Erscheinung getreten, unter anderem vor kurzem mit einer ähnlichen Attacke gegen das Bundeskanzleramt", teilte das Gericht mit. Am Freitag soll er am Innenministerium, am Sonntag am Bundeskanzleramt aufgefallen sein. Der Mann habe auch diese Taten eingeräumt und gesagt, er habe Aufmerksamkeit für eine von ihm betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen.
*Aktualisierung um 17:30 Uhr am Tag der Veröffentlichung
dpa/pdi/LTO-Redaktion
AG entscheidet schon einen Tag nach Tat: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56330 (abgerufen am: 14.02.2025 )
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