AG Hanau zur Beleidigung von Tessa Ganserer: Geld­strafe für trans­feind­li­che Face­book-Kom­men­tare

von Katharina Uharek

24.08.2022

Weil er die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer mit transfeindlichen Kommentaren beleidigte, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Facebook-Nutzer zeigte aber wenig Einsicht und möchte auf keinen Fall Geld zahlen.

 

Am Amtsgericht (AG) Hanau wurde ein 75-Jähriger Mann wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer (Bündnis90/Die Grünen) zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 675 Euro, verurteilt (AZ. 51 Cs 3324 Js 9983/21 POL). Er hatte auf Facebook transfreindliche Kommentaren gegen Ganserer gepostet.

Auf Facebook kommentierte der Mann ein Bild, das anlässlich einer Pressekonferenz im Januar 2019 zum Thema "Transidentität im Bayerischen Landtag" entstanden war. Zu sehen war Ganserer, die zum damaligen Zeitpunkt Landtagsabgeordnete des Bayerischen Landtages war, erklärt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hanau gegenüber LTO. Der Facebooknutzer schrieb laut Anklage der Staatsanwaltschaft "So wie der EINE aussieht, so heißt der ANDERE. Solche Typen entstehen beim "Coitus Interruptus"..anders sehe ich das nicht…".

Ganserer stellte wegen des Kommentars Strafantrag bei der zuständigen Behörde. Die Staatsanwaltschaft Hanau beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatbestands der Beleidigung (§ 185 StGB), gegen welchen der Facebook-Nutzer Einspruch einlegte.

"Mustergültiger Prozess eines Hate-Speech-Verfahrens"

Es habe sich um einen mustergültigen Prozess eines Hate-Speech-Verfahrens gehandelt, bei dem man in der Funktion des Staatsanwalts bestmöglich versuche, Einsicht und Empathie zu wecken, berichtet der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Dr. Oliver Piechaczek. "Es ist ein Verfahren, welches wieder einmal aufzeigt, wie wichtig es ist, Transfeindlichkeit strafrechtlich zu verfolgen. Die betroffenen Personen legen in den Hauptverfahren schlüssig dar, was es bedeutet, mit solch einem Hass überzogen zu werden.", teilte Piechaczek der LTO mit.

Zu einer Entschuldigung oder Einsicht sei der Angeklagte in diesem Verfahren nach Angaben des Sitzungsvertreters jedoch nicht bereit gewesen. Nach Abschluss der Hauptverhandlung wurde der Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 675 Euro, verurteilt.

Facebook-Nutzer bevorzugt Ersatzfreiheitsstrafe

Kurz nach der Erteilung der Rechtsmittelbelehrung habe der Facebook-Nutzer bereits lautstark bekundet, Berufung einlegen und auf keinen Fall Geld zahlen zu wollen, bericht Piechaczek. Er habe sich erkundigt, wie lange es dauern würde eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen, da er diese einer Geldstrafe vorziehe - einen Monat und 15 Tage.

Das Urteil des AG Hanau ist nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Hanau wurde Berufung seitens der Staatsanwaltschaft eingelegt. Ob die Äußerung des Facebook-Nutzers eine förmliche Berufungseinlegung darstellen sollte, ist noch ungeklärt.

 

* Textfassung vom 24.08.2022, 17:58; Wortlaut der Beleidigung ergänzt.

Zitiervorschlag

AG Hanau zur Beleidigung von Tessa Ganserer: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49412 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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