Das Gericht hat nicht aufklären können, wer die sogenannte Spy Clock in das Justizprüfungsamt gestellt hat. Der 30-jährige Jurastudent hatte auf der Anklagebank die Vorwürfe abgestritten. Er stand im Verdacht, 2012 eine mündliche Prüfung samt Beratungen der Prüfer gefilmt zu haben.
Ein Hamburger Jurastudent ist vom Vorwurf freigesprochen worden, mit einer Spionagekamera eine mündliche Prüfung samt Beratungen der Prüfer gefilmt zu haben. "Wer sie dort aufgestellt hat, konnte nicht aufgeklärt werden", so das Amtsgericht (AG) Hamburg am Donnerstag.
Die Indizien reichten nicht aus, um zu beweisen, dass der Angeklagte den digitalen Wecker mit Mini-Kamera - eine sogenannte Spy Clock - im Mai 2012 in das Justizprüfungsamt gestellt habe. Der 30-Jährige klagte über eine Vorverurteilung: "Es gab von Anfang an keine Beweise." Mit dem Verfahren habe ein Exempel statuiert werden sollen.
Die Anklage lautete auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Eine Mitarbeiterin des Justizprüfungsamts hatte die Kamera einen Tag nach der gefilmten Prüfung gefunden. Der Angeklagt hatte stets angegeben, das Gerät nur einem Bekannten geliehen zu haben. Nähere Angaben zu diesem konnte er jedoch nicht machen. Lediglich sein Vorname sei ihm bekannt, gab er an.
una/dpa/LTO-Redaktion
Spionagekamera im Prüfungsamt: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11917 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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