Zwei Mitarbeiter der Europäischen Fußball-Union (UEFA), die dem FC Bayern München Spielmanipulationen unterstellt haben, sind am Donnerstag vom Hamburger Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern vor, im Juni 2010 gegenüber zwei Journalisten des Hamburger Magazins "Stern" wahrheitswidrig behauptet zu haben, gegen Mitarbeiter des FC Bayern München würden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt. Demnach bestehe angeblich der Verdacht, dass die Münchner das Rückspiel im UEFA-Cup-Halbfinale gegen Zenit St. Petersburg 2008 gezielt 0:4 verloren hätten.
Zudem behaupteten die Angeklagten damals, dass dafür 40 Millionen Euro aus Russland auf ein Konto des FC Bayern geflossen seien, auch habe es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Der "Stern" veröffentlichte daraufhin eine Geschichte über die Falschaussagen der beiden Angeklagten. Nach der Veröffentlichung erstattete der FC Bayern München Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen das Duo.
Wegen Verleumdung wurde der jüngere Angeklagte zu 180 Tagessätzen verurteilt, der Mitangeklagte wegen übler Nachrede zu 90 Tagessätzen. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.
dpa/plö/LTO-Redaktion
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AG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5292 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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