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Geldauflage für YouTuber: Pro­zess um Polizei-Pranks ein­ge­s­tellt

07.11.2018

YouTuber bei einem seiner "Polizei-Pranks"

Bild: Screenshot YouTube

Ein YouTuber nimmt in seinen Videos die Polizei aufs Korn. Beamte und Passanten werden auf der Straße zum Opfer seiner Streiche. Das AG Hamburg findet das nicht lustig, will dem 26-Jährigen aber eine legale Internet-Karriere nicht verbauen.

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Wegen seiner groben Scherze über die Polizei muss der Hamburger YouTuber Leon Machère 25 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Amtsgericht stellte am Mittwoch jedoch ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat und Amtsanmaßung ein. Neben der Zahlungsauflage wurde dem 26-Jährigen auferlegt, in den nächsten sechs Monaten keine neuen "Polizei-Pranks" ins Netz zu stellen, in denen Beamte lächerlich gemacht werden. Ferner muss er dafür sorgen, dass ältere Videos dieser Art nicht mehr abrufbar sind.

Machère, der mit bürgerlichem Namen Rustem Ramaj heißt, hatte am 1. August einen Strafbefehl erhalten und sollte 150 Tagessätze zu 250 Euro - insgesamt 37.500 Euro - zahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Auf seinem Youtube-Kanal hatte Machère im vergangenen Jahr ein Video von einem "Prank" (englisch für Streich) veröffentlicht, in dem Polizisten durch das Vortäuschen einer Graffiti-Sprühaktion zum Narren gehalten wurden. Tatsächlich hatte der YouTuber ein Kältespray benutzt.

Ein weiteres Video zeigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft, wie er in einem Auto mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen fuhr und Passanten veralberte, die das für einen echten Polizeieinsatz hielten. Sie sollten die Hände heben, einen Atemalkoholtest machen oder sich teilweise ausziehen.

Mit Pranks lässt sich kein Geld mehr verdienen

Machère versicherte nun vor Gericht, dass er sein Geld nicht mehr mit Polizei-Videos, sondern nur noch mit Musik verdiene. Mit den Pranks könne er kein Geld mehr machen. YouTube "monetarisiere" die Videos nicht mehr, große Firmen wollten nicht, dass ihre Werbung vor strafbaren Aufnahmen zu sehen sei. Seine Einnahmen seien um bis zu 95 Prozent eingebrochen. "Das Ganze ist nicht mehr so wie man denkt", sagte Machère.

Zuvor hatte sein Anwalt Norbert John mehrere Probleme der Anklage erörtert. Zum einen habe die Staatsanwaltschaft nicht den genauen Tatzeitpunkt angegeben, weswegen die Taten auch schon verjährt sein könnten. Ferner stehe die Kunstfreiheit einer Bestrafung entgegen. "Mein Mandant ist als YouTube-Künstler unterwegs", sagte John.

Richter Thomas Semprich zollte zwar dem geschäftlichen Erfolg des im Kosovo geborenen Angeklagten Respekt. "Er hat sich eine Existenz aufgebaut, die ganz beachtlich ist." Die Kunstfreiheit könne der YouTuber jedoch nicht in Anspruch nehmen, wenn er seine Projekte nicht vorher anmelde. "Das würde sonst zu Chaos führen." Er warb bei Machère, der auf YouTube mehr als 2,2 Millionen Abonnenten hat, auch um Verständnis für die Polizei. Der Angeklagte habe sein Geld vermutlich auch auf einer Bank und wolle nicht, dass diese ausgeraubt werde. "Dafür sorgen Polizisten."

Erst im Mai war Machère wegen der Beleidigung eines Polizisten vom Amtsgericht Augsburg zur Zahlung von 32.500 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftig. Weiteren Ärger hat der YouTuber mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Die Behörde verhängte Anfang September ein Bußgeld von 5.000 Euro wegen Schleichwerbung.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Geldauflage für YouTuber: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31945 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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