AG Hamburg-Harburg: Profi-Fussballer nimmt Einspruch gegen Strafbefehl zurück

03.03.2011

In dem Strafverfahren gegen einen Profi-Fußballspieler wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des AG Hamburg-Harburg im Wesentlichen zurückgenommen. Das Gericht wird jetzt lediglich noch über die Höhe der gegen den Angeklagten festgesetzten Tagessätze entscheiden.

Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg war gegen den Angeklagten ein Strafbefehl wegen des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs trotz vorangegangenen Fahrverbots ergangen. In dem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen festgesetzt. Der Angeklagte hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, woraufhin das Amtsgericht (AG) Hamburg-Harburg einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumte.

Nunmehr hat der Angeklagte jedoch seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze der festgesetzten Geldstrafe beschränkt und ihn im Übrigen zurückgenommen. Das bedeutet, dass die Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen jetzt rechtskräftig ist. Das Gericht entscheidet nur noch über die Höhe der Tagessätze. Für diesen Fall sieht die Strafprozessordnung in § 411 vor, dass ohne Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann.

Der anberaumte Verhandlungstermin wurde aufgehoben.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

AG Hamburg-Harburg: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2673 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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