AG Hamburg: Becher­wurf auf Lini­en­richter ist gefähr­liche Kör­per­ver­let­zung

01.12.2011

Beim Bundesligaspiel zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 warf der Fußballfan mit einem Bierbecher auf den Linienrichter. Nun hat das AG ihn wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und verwarnt. Er muss u.a. ein Schmerzensgeld und, wenn er noch einmal auffällig wird, eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 80 Euro zahlen. 

Die Beweisaufnahme ergab zur Überzeugung des Amtsgerichts (AG), dass der Angeklagte am 1. April 2011 gegen Ende des Fußball-Bundesligaspiels FC St. Pauli gegen FC Schalke 04 leicht alkoholisiert mit einem jedenfalls zum Teil gefüllten Plastikbecher nach dem Linienrichter geworfen hat. Der von dem Becher im Nacken getroffene Linienrichter ging benommen zu Boden und litt in der Folgezeit unter erheblichen Kopf- und Nackenschmerzen.

Das AG hat den Angeklagten nicht nur der einfachen, sondern einer gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden, da er mit dem gefüllten Bierbecher ein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuchs eingesetzt habe.

Die Verwarnung mit Strafvorbehalt stellt gewissermaßen eine Geldstrafe auf Bewährung dar. Wird der Verurteilte während der Bewährungszeit von zwei Jahren erneut straffällig oder verstößt er nachhaltig gegen die Zahlungsauflagen, muss er die Geldstrafe bezahlen. Ansonsten stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, dass es bei der Verwarnung sein Bewenden hat.

Dem Angeklagten wurde zudem die Auflage erteilt, an den durch den Becherwurf verletzen Linienrichter ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro und weitere 1.500 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung zu zahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

 

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AG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4942 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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