G20: Bewährungsstrafe im Prozess um Laserangriff auf Polizeihubschrauber: Keine kon­k­rete Gefähr­dung, aber "unkal­ku­lier­bares Risiko"

20.06.2018

Ein junger Mann soll laut Anklage während des G20-Gipfels mit einem Laserpointer einen Polizeihubschrauber geblendet haben. Trotz vieler Ungereimtheiten wurde er nun vom Gericht für schuldig befunden.

Im Prozess um einen Laserpointer-Angriff auf einen Polizeihubschrauber während des G20-Gipfels ist der Angeklagte zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Altona, sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass sich der 27-Jährige des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung schuldig gemacht hat, Az. 326b Ls 68/17. "Der Angeklagte bemerkte den Hubschrauber und positionierte den Laserstrahl in seine Richtung", hieß es in der Urteilsbegründung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der gebürtige Greifswalder am 6. Juli 2017 mehrere Stöße eines grünen Laserlichts aus dem Fenster einer Dachgeschosswohnung in Richtung des Helikopters abgegeben, während dieser in etwa 400 Metern Höhe kreiste.

Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses nicht geäußert, jedoch in einer ersten Vernehmung nach dem Vorfall angeben, "mit dem Lasergerät Figuren in den Nachthimmel gezeichnet" zu haben. Diese Aussage wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Es sei "ausgeschlossen, dass der Angeklagte den Hubschrauber nicht bemerkt habe". Auf Videoaufnahmen seien zudem "zweifelsfrei die abgegebenen Laserstrahlen zu erkennen". Obwohl er auf der Aufnahme selbst nicht zu erkennen sei, sei "das Gericht davon überzeugt, dass es der Angeklagte war, der das Lasergerät bediente". Zu einer konkreten Gefährdung für die Besatzung sei es zwar nicht gekommen, es habe jedoch ein "unkalkulierbares Risiko" bestanden.

Aussage der Piloten von Gutachter widerlegt

Sowohl Pilot als auch Co-Pilot hatten vor Gericht angegeben, jeweils im rechten Auge von dem Laserlicht geblendet worden zu sein. Zudem hatte der Pilot behauptet, er habe nach dem Vorfall mehrere Sekunden lang nichts sehen können und es sei zu einem erheblichen Höhenabfall des Hubschraubers gekommen. Dem folgte das Gericht nicht. Eine Blendung eines einzelnen Auges sowie eine Verletzung seien von einem Gutachter widerlegt worden, sagte die Richterin. Zudem sei es "entgegen der Aussage des Piloten" nicht zu einem Höhenabfall gekommen. Die Behauptung, der Höhenmesser habe nicht richtig funktioniert, sei nicht plausibel gewesen. Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass sich der Vorfall wie von der Besatzung beschrieben zugetragen habe. Jedoch gehe es ebenfalls nicht davon aus, dass die Zeugen "bewusst die Unwahrheit" gesagt hätten.

Ferner ist das Gericht von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten überzeugt, obwohl diese ohne richterlichen Beschluss und erst rund 24 Stunden nach der Tat erfolgte. "Gefahr im Verzug lag hier ohne Zweifel vor", sagte die Richterin. Zudem habe eine Wiederholungsgefahr bestanden. Daher seien die Ergebnisse trotzdem verwertbar. Das Gericht wies allerdings auf einen Ermittlungsfehler hin. Pilot und Co-Pilot waren nach dem Vorfall zusammen vernommen worden. "So etwas darf nicht passieren", mahnte die Richterin.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass es aufgrund der ursprünglichen Anklage wegen versuchten Mordes zu einer erheblichen Vorverurteilung des Beschuldigten gekommen sei. Der Vater einer vierjährigen Tochter hatte deswegen bereits rund fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Die Verteidigung zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil: "Wir gehen weiterhin davon aus, dass der Angeklagte nicht der Täter ist", sagte der Anwalt des 27-Jährigen. Er werde daher höchstwahrscheinlich in Revision gehen und erwäge zudem, den Piloten wegen Falschaussage anzuzeigen. Bereits in ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung seine Angaben als "erstunken und erlogen" bezeichnet und von einem "Komplott" gegen ihren Mandanten gesprochen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

G20: Bewährungsstrafe im Prozess um Laserangriff auf Polizeihubschrauber: Keine konkrete Gefährdung, aber "unkalkulierbares Risiko" . In: Legal Tribune Online, 20.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29277/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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