AG Halle: Haft ohne Bewäh­rung für Schin­ken­dieb

21.04.2011

Sülze und Schinken waren seine Beute - mit einem Dieb hat die Justiz in Halle kurzen Prozess gemacht.

Einen Tag nach dem Diebstahl der Lebensmittel ist ein notorischer Langfinger in Halle zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 60-Jährige war in einem Geschäft im Hauptbahnhof Halle erwischt worden.

Weil die Sachlage relativ klar war, leitete die Staatsanwaltschaft ein beschleunigtes Verfahren ein. Der Mann, der auch schon als Schwarzfahrer auffällig geworden war, wurde zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

dpa/cla/LTO-Rdeaktion



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Zitiervorschlag

AG Halle: Haft ohne Bewährung für Schinkendieb . In: Legal Tribune Online, 21.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3108/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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