Renate Künast hieße Sex mit Minderjährigen gut und Martin Schulz verlange Umerziehungslager für AfD-Anhänger: Das AG Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich u.a. wegen solcher Äußerungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle ist am Montag zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht (AG) Halle sah es als erwiesen an, dass Liebich Politiker verleumdet, politische Gegner beleidigt und sich mit im Internet vertriebenen Aufklebern der Volksverhetzung schuldig gemacht hat (Urt. v. 14.09.2020, Az. 304 Ds 424 Js 14199/18).
Dem Gericht zufolge wog unter den angeklagten Straftaten die Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast besonders schwer. Liebich hatte behauptet, die Bundestagsabgeordnete habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies hatte sie jedoch nie gesagt. Da Liebich die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat. Künast trat in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.
Bei einer Darstellung Liebichs zu Aussagen des früheren SPD-Chefs Martin Schulz hatte der deutschlandweit bekannte Rechtsextremist den Eindruck vermittelt, Schulz habe für Anhänger der AfD "Umerziehungslager nach dem Muster der DDR" verlangt. Dies sei aber ebenfalls nie so gesagt worden, hieß es. Liebich habe Schulz als unglaubwürdig hingestellt.
Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung
In weiteren Anklagepunkten ging es um Äußerungen, die er in einem Video machte, das im Rahmen einer Demonstration gegen ein Treffen von Anhängern der Identitären Bewegung in Halle entstanden war. Liebich hatte darin die Demonstranten als "Schaben, Zecken, Terroristen" bezeichnet. Dies war dem Gericht zufolge eine kollektive Beleidigung der Demonstranten.
Mit Blick auf verschiedene Aufkleber und T-Shirts, die der Rechtsextremist im Internet angeboten hatte, erklärte das Gericht, dass solche Dinge durchaus als Gegenstand von Meinungsäußerungen geeignet sein könnten. Allerdings habe Liebich sich nicht, wie von ihm dargestellt, satirisch-künstlerisch mit dem Thema Migration auseinandergesetzt. Vielmehr habe er verschieden Gruppen pauschal unter den Verdacht gestellt, sie seien Sexualstraftäter. Damit sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und von diesem namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen seiner regelmäßigen Demonstrationen in Halle und zahlreichen zumindest grenzwertigen Veröffentlichungen. So verkauft er unter anderem Kleidung mit einem "Judenstern" und der Aufschrift "ungeimpft" - eine Darstellung, die der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Max Privorozki, als Relativierung des Holocausts bezeichnet hatte.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Renate Künast und Martin Schulz verleumdet: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42791 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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