AG Frankfurt zu Mehrfamilienhaus: Kein Leinenzwang für Katzen

27.01.2015

Katzen müssen in einem Mehrfamilienhaus nicht an die Leine genommen werden. Das hat das AG Frankfurt in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Es erklärte den entsprechenden Passus in einer Hausordnung für unwirksam.

Die Wohnungseigentümer in dem Mehrfamilienhaus befürchteten Verschmutzungen in Treppenhaus und Garten durch die im Haus gehaltenen Katzen. Deshalb wollten sie einen Leinenzwang für die Vierbeiner durchsetzen. Eine Eigentümerin und Katzenhalterin klagte gegen die Neufassung der Hausordnung. Vor Gericht bekam sie nun Recht.

Die Verpflichtung, Verschmutzungen der Tiere sofort zu beseitigen, reiche aus, befand der Richter am Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main. Im Übrigen bewahre auch ein Leinenzwang das Grundstück nicht vor Verschmutzungen, weil jederzeit nicht angeleinte Katzen von Nachbargrundstücken dort eindringen könnten (Az. 33 C 2891/14).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Frankfurt zu Mehrfamilienhaus: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14498 (abgerufen am: 02.12.2024 )

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