Druckversion
Freitag, 12.06.2026, 13:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-frankfurt-reise-zugverspaetung-103-minuten-kein-schadensersatz-bahn
Fenster schließen
Artikel drucken
28783

AG Frankfurt zu verpasstem Flug nach Zugverspätung: Drei Stunden Zeit­puffer für die Deut­sche Bahn

24.05.2018

Zugverspätungen sind in Deutschland an der Tagesordnung

© refresh(PIX) - stock.adobe.com

Auch erhebliche Zugverspätungen von über eineinhalb Stunden müssen bei der Reiseplanung einkalkuliert werden, so das AG Frankfurt. Ein Touristenpaar aus Würzburg verpasste seinen Flug und bleibt nun auf den Kosten sitzen.

Anzeige

Dass die Bahn nicht immer pünktlich kommt, können viele Reisende und Pendler aus leidvoller Erfahrung bestätigen. Nun hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt a. M. klar gestellt, dass sogar mit erheblichen Verspätungen stets zu rechnen sei. So muss ein Touristenpaar aus Würzburg trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen.

Die beiden hatten für ihre Reise nach Thailand über ihren Reiseveranstalter u. a. ein sogenanntes "Rail&Fly"-Ticket der Deutschen Bahn für den Transfer zum Flughafen gebucht. Weil der ICE aus Würzburg jedoch erst sehr spät in Bonn ankam, erreichten sie den dortigen Flughafen nicht mehr rechtzeitig und verpassten den Check-in für ihren Flug um fünf Minuten. Nun wollten sie vom Veranstalter die Mehrkosten für die Buchung eines Ersatzfluges sowie einen Hotelaufenthalt ersetzt haben.

Die Kläger seien aber schlicht zu spät losgefahren, urteilte das AG Frankfurt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die beiden Reisenden hätten für die im Flugpreis enthaltene Bahnfahrt eine Verbindung wählen müssen, die mindestens drei Stunden vor Abflug den Flughafen fahrplanmäßig erreiche.

Darauf habe der Veranstalter auch hingewiesen, stellte das Gericht fest. Das Paar hatte hingegen nur einen Puffer von rund zweieinhalb Stunden eingebaut. Aus diesem Grund liege ein Mitverschulden vor, das eine Ersatzpflicht des Reiseveranstalters ausschließe, befand das AG. Die Kosten für Ersatztickets und eine Hotelübernachtung müssen die beiden Würzburger nun selbst tragen.

Grundsätzlich könne der Veranstalter auch für das mit der Reise verkaufte Rail&Fly-Ticket haftbar gemacht werden, führte der Richter* aus. Im Einzelfall hätten aber die Kläger mögliche Verspätungen im Bahnverkehr einkalkulieren müssen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

*Korrektur am Tag der Veröffentlichung, 15:41 Uhr: In einer früheren Version war von mehreren Richtern die Rede, tatsächlich handelt es sich aber am AG naturgemäß nur um einen Richter.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG Frankfurt zu verpasstem Flug nach Zugverspätung: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28783 (abgerufen am: 12.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Reiserecht
    • Bahn
    • Deutsche Bahn
    • Reise
    • Urlaub
  • Gerichte
    • Amtsgericht Frankfurt am Main
Lasse Stolley 26.05.2026
Bahn

Blogger lebt im Zug:

Darf ich mit der Bahn­Card 100 im ICE "wohnen"?

Ein ICE als Zuhause und BahnCard 100 statt teurem Mietvertrag? Zwischen "dauernd unterwegs" und "dauerhaft wohnen" an Bord verläuft juristisch eine Grenze, wenn auch eine sehr feine. Was ist erlaubt und wo hört der Spaß auf?

Artikel lesen
Ehepaar sieht Kreuzfahrtschiff nach 18.05.2026
Reise

AG München zu Entschädigung durch Reiseveranstalter:

Keine Kreuz­fahrt ohne Aus­weis

Wird einem Reisenden kurz vor einer Kreuzfahrt das Ausweisdokument gestohlen und ihm deshalb der Zutritt aufs Schiff verweigert, bekommt er den Reisepreis nicht wegen außergewöhnlicher Umstände zurückerstattet. Das entschied das AG München.
 

Artikel lesen
Frau auf dem Weg zum Strand 11.05.2026
Urlaub

LAG Thüringen zu pauschaler Begrenzung:

Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück muss mög­lich sein

Viele Unternehmen arbeiten mit Zwei‑Wochen‑Grenzen beim Urlaub. Das LAG Thüringen stellt klar: Starre Vorgaben zur maximalen Länge zusammenhängender Urlaubszeiträume sind rechtlich riskant, selbst bei angespannter Personalsituation.

Artikel lesen
Mit Handtüchern reservierte Liegen an einem Swimming-Pool 04.05.2026
Reise

AG Hannover zum Frust im Urlaub:

Ständig mit Hand­tüchern blo­ckierte Liegen sind ein Rei­se­mangel

Sind die Poolliegen im Urlaub schon frühmorgens systematisch mit Handtüchern blockiert und greift das Hotelpersonal nicht ein, kann der Urlaubsgast den Reisepreis mindern. Das AG Hannover sieht darin nämlich einen Reisemangel.

Artikel lesen
Ein Mann hält ein Baby auf dem Arm. 29.04.2026
Familie

Recht auf "Vaterschaftsurlaub" wird durch EuGH entschieden:

Baby da, Papa weg?

In Deutschland können Väter nach Geburt Elternzeit oder Erholungsurlaub nehmen – aber keinen "Vaterschaftsurlaub", wie es die EU vorsieht. Verfahren laufen, doch der Fall eines Soldaten landete direkt beim BVerwG. Remo Klinger war vor Ort.

Artikel lesen
Bahnhofshalle mit Bäckerei 13.04.2026
Fahrtkosten

Bahnfahrt, Hotel, Verpflegungspauschale:

Wer zahlt eigent­lich die Dien­st­reise?

Dienstreisen sind für die einen die gern gesehene Abwechslung zum Arbeitsalltag, für andere der lästige Teil der Arbeit. So oder so fallen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung an. Wer trägt in welchem Fall diese Kosten?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on ab so­fort

Latham & Watkins LLP, Frank­furt am Main

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Köln

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Urheber- und Medienrecht im Selbststudium/ online

12.06.2026

1. ErbR Einsteiger Workshop

18.06.2026, Köln

DISCOVER DENTONS - Inhouse-Karrieremesse

17.06.2026, Frankfurt am Main

Bankrechtstag 2026

26.06.2026, Frankfurt am Main

Webinarreihe „Arbeitsrecht mit KI“-Modul 3: Einsatz von KI im Performance-Management

12.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH