In einem der ersten Prozesse um Beleidigung und Urheberrechtsverletzung in dem sozialen Netzwerk Facebook hat das AG Frankfurt am Freitag eine Altenpflegerin zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.
Nach den Erkenntnissen des Amtsgerichts Frankfurt (AG) hatte sich die 21 Jahre alte Angeklagte über ihre "beste Freundin" geärgert und im April dieses Jahres auf Facebook ein Bild der Bekannten veröffentlicht. Dazu hieß es, die Frau sei "billig zu haben" und führe ein ausschweifendes Sexualleben.
Das Amtsgericht reagierte auf die Strafanzeige der verunglimpften Frau mit einem Strafbefehl über 400 Euro (20 Tagessätze). Weil die Altenpflegerin jedoch zur Zeit keine Arbeit hat und von Sozialhilfe lebt sowie im fünften Monat schwanger ist, wurde die Höhe des Tagessatzes halbiert.
Sie hatte sich vor Gericht sehr einsichtig gezeigt und nachgewiesen, dass sie das Bild der Bekannten mittlerweile gelöscht hat. Auch habe sie sich zwischenzeitlich mit dem Opfer wieder versöhnt. Der Vorsitzende Richter wies gleichwohl darauf hin, dass man sich derlei Schmähungen im Internet nicht bieten zu lassen brauche.
Gerade weil diese einem Personenkreis von unüberschaubarem Umfang zugänglich seien, müsse eine Bestrafung folgen. Aufgrund fehlender Vorstrafen und der Einsicht der Frau wurde das Strafmaß am unteren Rand angesiedelt.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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AG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4197 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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