Als "absolut unverhältnismäßig" beurteilte die Richterin am AG Frankfurt das Verhalten eines Polizisten bei der Blockupy-Demonstration. Und verurteilte ihn wegen Körperverletzung im Amt zu fünf Monaten Haft - auf Bewährung.
Weil er bei der Blockupy-Kundgebung im Juni 2013 in Frankfurt einen Demonstranten verletzt hatte, ist ein 32-jähriger Polizist aus Sachsen-Anhalt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Frankfurter Amtsgericht ging am Donnerstag von Körperverletzung im Amt aus (Urt. v. 23.07.2015, Az. 917 Ds 6140 Js 249338/13). Es verhängte zudem eine Geldauflage von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Im Juni 2013 hatten fast 10.000 Menschen an der Demonstration des kapitalismuskritischen Bündnisses Blockupy teilgenommen. Für Aufsehen hatte damals gesorgt, dass die Polizei 1000 Menschen fast zehn Stunden lang eingekesselt hatte.
Strafanzeige aus den Reihen der Polizei
Der Angeklagte hat im Prozess keine Aussage gemacht. Nach Einschätzung des Gerichts wurde er aber aufgrund einer Videoaufzeichnung und der Zeugenaussagen mehrerer Kollegen überführt. Der Film habe gezeigt, wie der Beamte den Kopf des Demonstranten herunterdrückte und ihm mehrere Stöße mit dem Knie gab. Darüber hinaus habe er mehrmals mit der Faust zugeschlagen.
"Von dem Demonstranten ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gewalt aus", sagte die Richterin. Das Vorgehen des Beamten, der als Mitglied einer Spezialeinheit eigens für Einsätze dieser Art geschult worden sei, sei daher "absolut unverhältnismäßig". Die Strafanzeige war aus Reihen der Polizei gestellt worden.
tap/dpa/LTO-Redaktion
Körperverletzung bei Blockupy-Demo: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16358 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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