Ein Mann hat einen Pudel mit einem Seil erhängt, weil ihn das Tier offenbar störte. Das Amtsgericht Flensburg verhängte deswegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Mann 3.000 Euro an ein Tierheim zahlen.
Ein Mann soll den Hund seiner Lebensgefährtin mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und so stranguliert und getötet haben. Deshalb hat das Amtsgericht (AG) Flensburg den 38-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (Urt. v. 11.08.2026, Az. 455 Ds 115 Js 9928/25). Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er als Auflage 3.000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen.
Der kleine Rüde habe noch gelebt, als er an dem Seil aufgehängt worden sei, sagte die Richterin mit Verweis auf die Aussagen eines Gutachters, der die Tierleiche obduziert hatte. Der Tod sei qualvoll gewesen. Die Richterin sah es nach der Beweisaufnahme in dem Indizienprozess als erwiesen an, dass der Angeklagte den weißen Pudelmischling "Buddy" am 31. März 2025 getötet hat. "Der Hund nervte", nannte sie ein Motiv.
Hund wurde schon mal im Wald festgebunden
"Buddys" Halterin und der Angeklagte waren zur Tatzeit seit zwei Monaten ein Paar. Sie wollten laut Staatsanwalt in eine Wohnung umziehen, in der Tiere nicht gehalten werden durften. Deshalb sollen sie besprochen haben, dass der Mann den Hund entweder ins Tierheim oder zum Einschläfern bringt. Daran hielt er sich aber nicht. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann "Buddy" mit einem Seil im Wald aufhängte.
Der kleine Rüde war nicht gechipt, konnte aber nach einem Zeugenaufruf der Polizei relativ schnell identifiziert werden. Das lag unter anderem an seiner auffälligen Leine. Bereits rund ein Jahr zuvor hatte die Polizei den Hund ins Tierheim gebracht, weil er festgebunden in einem Wald in Flensburg gefunden worden war. Danach hatte die Hundehalterin ihn zurückgeholt. Deshalb sei es für den Angeklagten auch keine Option gewesen, den Hund noch einmal ins Tierheim zu geben, so die Richterin.
Angeklagter verstrickte sich in Widersprüche
Der Angeklagte hatte bei der Verhandlung gesagt, er habe "Buddy" nicht getötet. Er habe ihn zum Einschläfern bringen wollen und dabei einen Bekannten getroffen, der den Hund dann übernommen habe. Die gesamte Entwicklung tue ihm sehr leid. Er bereue es bis heute, den Hund allein gelassen zu haben. Während seiner Aussage verwickelte er sich allerdings mehrfach in Widersprüche.
Auch die als Zeugin geladene Hundehalterin machte nach Einschätzung der Richterin widersprüchliche Angaben. Breiten Raum nahm zudem der Beziehungsstatus der beiden ein. Sie gaben an, verlobt zu sein. Die Richterin verwies jedoch auf mehrere Unstimmigkeiten und erklärte, sie gehe nach vorläufiger Würdigung nicht von einer Verlobung aus, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde.
Auch dass es den Bekannten mit dem "Allerweltsnamen" wirklich gibt, glaubte die Richterin nicht und begründete dies auch mit dem Verhalten des Angeklagten nach dem Fund des toten Hundes und dem Zeugenaufruf der Polizei einige Tage später.
"Wirklich niedriges Motiv" strafschärfend berücksichtigt
In seinem Plädoyer sagte der Verteidiger, er habe am Vortag eine Mail seines Mandanten bekommen. Dieser würde die Verantwortung für den Tod von "Buddy" übernehmen, wenn die Freiheitsstrafe nicht höher als sechs Monate ausgesetzt auf Bewährung ausfalle. Diese Strafe forderte der Anwalt dann auch.
Der Staatsanwalt hatte zuvor auf eine Strafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldauflage zugunsten des Tierheims plädiert. So entschied das Gericht letztlich.
Nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. "In diesem Rahmen müssen leichtere, aber auch noch viel brutalere Taten geahndet werden", sagte die Richterin. Strafmildernde Punkte nannte sie wenige. Strafverschärfend kamen hingegen frühere Eintragungen im Zentralregister sowie das "wirklich niedrige Motiv" hinzu. Daher sei eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht gekommen.
Da die Sozialprognose des Angeklagten positiv sei, ist die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Er befinde sich in stabilen sozialen Verhältnissen, lebe in einer Beziehung, sei Vater eines Kindes und berufstätig, sagte die Richterin.
Große Anteilnahme am Tod des Hundes
Der Fall hatte in Flensburg und insbesondere in den sozialen Medien große Anteilnahme und Betroffenheit ausgelöst, auch Drohungen und Hasskommentare fanden sich im Netz.
Nach seinem Tod wurden Spenden gesammelt, um "Buddy" würdevoll zu bestatten. Im Herbst wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
AG Flensburg verhängt Bewährungsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60633 (abgerufen am: 05.09.2026 )
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