Flensburger Händler wegen Volksverhetzung verurteilt: Laden­in­haber hängte Schild mit "Haus­verbot für Juden" auf

01.06.2026

Ein antisemitischer Aushang in einem Flensburger Geschäft sorgte vergangenes Jahr für Entsetzen. Nun wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er muss auch eine Geldbuße an eine KZ-Gedenkstätte zahlen.

Für etwa vier Stunden brachte ein Mann im September 2025 in seinem Trödelladen gut sichtbar einen Aushang an, auf dem es unter anderem hieß: "Juden haben hier Hausverbot!!!". Das Amtsgericht Flensburg hat den 60-Jährigen jetzt wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt). v. 01.06.2026, Az. 455 Ds 114 Js 21952/25. Als eine Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. 

Durch diesen Aushang habe der Mann gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen, sagte die Richterin. 

Er habe gewusst, was er geschrieben habe. Der Aushang habe bewusst an die Boykottaufrufe der Nazis gegen Juden erinnern sollen. Es sei kein spontaner Ausbruch gewesen und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei Stimmungsmache, keine erlaubte Meinungsäußerung, so die Richterin.

Mann hat Tat gestanden

Der Angeklagte hatte gestanden, den Zettel aufgehängt zu haben, und eine entsprechende Erklärung von seinem Anwalt verlesen lassen. Er bedauere die Tat und habe die Gefühle der jüdischen Gemeinde nicht verletzen wollen. Ähnliche Taten werde er unterlassen. 

Er hatte das Hausverbot in seiner polizeilichen Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens mit der Begründung gerechtfertigt, dass sämtliche ihm bekannte Juden für den Gaza-Krieg seien. Er sehe nachträglich ein, dass er zwischen den Juden hätte unterscheiden müssen, welche für und welche gegen den Krieg seien.

Der Vorfall hatte über Deutschland hinaus Empörung ausgelöst. Zahlreiche Medien, auch aus dem Ausland, berichteten. Auch gingen nach Angaben der Richterin insgesamt 24 Strafanzeigen aus Deutschland und dem Ausland ein. Der Mann hatte den Zettel erst nach nachdrücklicher Ansprache durch die Polizei von der Schaufensterscheibe entfernt und im Anschluss zunächst in seinem Laden aufgehängt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ihm liegt eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zugrunde. Deshalb können die Beteiligten nicht wirksam auf Rechtsmittel verzichten und es gilt die allgemeine Rechtsmittelfrist von einer Woche.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Flensburger Händler wegen Volksverhetzung verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60101 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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