AG Erfurt erkennt auf Notwehr: Zigarettenrauch ins Gesicht pusten ist Körperverletzung

© pressmaster - Fotolia.com (Symbolbild)
Das AG Erfurt sprach am Mittwoch eine 25-Jährige frei, die bei einem Discobesuch im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nachdem dieser ihr provokant Zigarettenqualm ins Gesicht geblasen hatte. Dagegen habe sich die Frau zur Wehr setzen dürfen, alle Voraussetzungen der Notwehr seien erfüllt, urteilte der Strafrichter.
Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Erfurt eine Körperverletzung, gegen die der andere sich mit den Mitteln der Notwehr behaupten darf. Mit dieser Begründung sprach das Gericht am Mittwoch eine 25-Jährige frei.
Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Discothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.
Gesundheitsgefahren des Passivrauchens erwiesen
Wegen der Verletzung - eine Beule am Kopf - zeigte der 30-Jährige die Studentin an und machte gefährliche Körperverletzung geltend. Vor Gericht bestätigte er zunächst die Angaben der Frau. Er habe gewusst, dass Rauchverbot herrschte. Ihre Reaktion sei dennoch völlig überzogen gewesen.
Der Staatsanwalt beantragte einen Freispruch, weil das Anblasen mit dem Rauch eine herabwürdigende Handlung und Beleidigung sei, die die Notwehr rechtfertigt habe. Der Strafrichter ging sogar noch weiter und wertete das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung. Der 30-Jährige sei nah an die Frau herangetreten und habe ihr den Rauch "vermischt mit Speichelpartikeln" direkt ins Gesicht geblasen. Die Schleimhäute der Studentin seien dadurch gereizt worden. Zigarettenrauch erhalte krebserregende Stoffe, sowie Viren und Bakterien. Die Gesundheitsgefahren auch des passiven Rauchens seien inzwischen wissenschaftlich erwiesen.
dpa/una/LTO-Redaktion
Aber war der Angriff nicht nach dem Pusten beendet? Wo lag denn danach noch ein anhaltender Angriff vor?
JustusAllerdings, das frage ich mich auch. Vielleicht in der anhaltenden Gefährdung durch die Viren und Bakterien? Ich fasse es nicht, was da in Erfurt geurteilt wurde.
Bei Notwehr wäre ja der Glaswurf ein sehr mildes Mittel. Da könnte man ja auch mal einen Revolver ziehen und abdrücken.
Michael KrämerGesundheits_gefahren_ durch Passivrauhen schön und gut, aber fehlt da nicht ein bisschen die _tatsächliche_ "gesundheitliche Schädigung"?
A.P.So sehe ich das auch. Also eine mögliche Gefährdung der Gesundheit sehe ich nicht als ausreichend für eine Gesundheitsschädigung.
Sie würden diesen Einwand sicher auch erheben wenn es statt Zigarettenrauch um schwache, radioaktive Strahlung gehen würde. Denn hier tritt der Erfolg der KV auch nicht unmittelbar ein. Und dennoch ist es eine KV - egal wie schwer die Folgen am Ende ausfallen.
Zumal nicht die geringste Rechtfertigung für den Angrif mit dem Qualm gegeben war (so wie es scheint).
Ansonsten wäre zu klären ab wann man sich den sonst erst verteidigen dürfen sollte?!
Darüber hinaus kann das Anblasen mit Tabakrauch auch eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne darstellen.
Da ist @bosef beizupflichten! Der Tatbestand der Körperverletzung hat noch nie den Nachweis einer Gesundheitsschädigung bedurft! Körperliches Unwohlsein als Folge einer Tathandlung ist in der Regel völlig ausreichend.
raddi
Nur mal zur Info: Auch im passiven Rauch sind noch rund 70 krebserzeugende Stoffe enthalten, die die DNA zum Teil dauerhaft methylieren.. auch bei kurzzeitiger Exposition.
Der Versuch der Gesundheitsgefährdung, ob bewust oder unbewust, ist schon Strafbar, durch getrocknetem Speichel im Rauch, der Viren enthalten kann.
Fehlt es hier für die Qualifizierung als Notwehrakt nicht an der Gegenwärtigkeit des Angriffs?
D.N.Nein, weil ein Angriff auch andauert, wenn eine Wiederholung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. statt vieler nur BGH NStZ 2006, 152). Dies ist in dem Fall mMn zu bejahen, da davon auszugehen war, dass er sie nochmal angeraucht hätte.
AF: Da legen Sie aber hellseherische Fähigkeiten an den Tag.
Dann legt jemand auch hellseherische Fähigkeiten an den Tag, wenn er sich gegen einen (ersten) Faustschlag wehrt? Man kann nämlich sehr wohl einen zweiten Faustschlag befürchten, aber wissen kann man es nicht. Der Angreifer kann auch wieder von einem ablassen. Mit dem Rauch verhält es sich genauso. Die Zigarette war sicherlich nicht zu Ende geraucht nach dem ersten Zug.
Solange der Rauch zumindest eine gewissen Konzentration aufweist, sollte der Angriff noch anhalten und somit gegenwärtig sein. Auch wenn i.R.d. Notwehrrechts grds. keine Güterabwägung stattfindet, stellt sich hier doch die Frage nach einem krassen Missverhältnis. Der Köprerverletzungserfolg erschließt sich jedenfalls nicht ohne Weiteres.
A.L.Selbst wenn man eine Notwehrlage bejaht (anscheinend war es ja eine Serie von Provokationen und Beleidigungen, die sich bis zum Anpusten steigerte, sodass man die Gegenwärtigkeit wohl noch annehmen kann), stellt sich für mich die Frage der Erforderlichkeit: Mag eine einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) wie z.B. eine Backpfeife noch das mildeste Mittel zur sofortigen Beendigung des rechtswidrigen Angriffs sein, hätte es des Glaswurfs gegen den Kopf (§ 224 StGB) m.E. nicht bedurft. Scheint mir ein klassischer Fall von "Frauenbonus" zu sein. Die StA muss es ursprünglich wohl auch einmal anders bewertet haben, denn immerhin hat sie den hinreichenden Tatverdacht einer Straftat bejaht und angeklagt.
JuristAber die StA hat ja auch vorher schon gewusst, wer die Täterin war, also wieso sollte sie dann bis zur Verhandlung warten, bevor der "Frauenbonus" greift?
Dafür ist die Beweisaufnahme da! Wie der Ermittlungsstand bei Erhebung der Anklage war, geht aus dem Beitrag nicht hervor. Von daher besteht die Möglichkeit, dass am Ende der Beweisaufnahme auch der/die Vertreter/in der Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert.
Vielleicht war das ja eine Präventivnotwehr nach Suppert ;-)
GastAber meine Vermutung ist eher, dass das ein Unsympath vor dem Herrn war und Richter und Staatsanwalt der jungen Studentin einfach nicht bös sein konnten.
jusatpublicum.wordpress.com verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://jusatpublicum.wordpress.com/2013/09/19/glas-klare-notwehr/"><strong><span style="text-decoration:underline;"><span style="color:#003366;text-decoration:underline;">lto 18.9.2013</span></span></strong></a>
<a target="_blank" href="http://jusatpublicum.wordpress.com" >jusatpublicum.wordpress.com</a>mnraberlin.wordpress.com verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://mnraberlin.wordpress.com/2013/09/19/amtsgericht-erfurt-zigarettenrauch-ins-gesicht-pusten-ist-korperverletzung/">“Das AG Erfurt sprach am Mittwoch eine 25-Jährige frei, die bei einem Discobesuch im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nachdem dieser ihr provokant Zigarettenqualm ins Gesicht geblasen hatte. Dagegen habe sich die Frau zur Wehr setzen dürfen, alle Voraussetzungen der Notwehr seien erfüllt, urteilte der Strafrichter.”</a>
<a target="_blank" href="http://mnraberlin.wordpress.com" >mnraberlin.wordpress.com</a>Die KV ist zumindest zweifelhaft. So ging der BGH (2 StR 397/97) davon aus, dass zwar eine vielfache Röntgenuntersuchung - im Fall waren es 140 - den Tatbestand einer KV verwirklichen können, eine einzelne oder wenige hierfür aber nicht ausreichen. Ob dann das Anpusten mit Rauch für eine KV ausreicht, wage ich daher zu bezweifeln.
HsAus dem Urteil: "Die einmalige, kurzzeitige oder nur gelegentlich wiederholte ordnungsgemäße Anwendung von Röntgenstrahlen mag in der Regel noch nicht als Körperverletzung zu beurteilen sein."
Ich stimme der "Unsympath vor dem Herrn"-Theorie zu :).
Bei einer Röntgenbehandlung wird aber nicht unmittelbar ein das körperliche Wohlbefinden angegriffen.
Zigarettenrauch reizt die Schleimhäute unmittelbar und ist definitiv unangenehm. Außerdem lässt er die Augen tränen. Das ist unproblematisch als Körperverletzung zu subsumieren.
Eine KV im juristischen Sinne setzt keine Schädigung des Körpers voraus.
www.piraten-zur-wahl.de verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://www.piraten-zur-wahl.de/index.php/notwehr-gegen-raucher/">Näheres in diesem Bericht.</a>
<a target="_blank" href="http://www.piraten-zur-wahl.de" >www.piraten-zur-wahl.de</a>Ich habe mal was von "Notwehrexzess" gelesen.
NoodlesDas "passivrauchen" als Krebsverursacher ist übrigens ungefähr genauso stichhaltig nachgewiesen wie das Einatmen von Autoabgasen Krebs verursacht.
Hartes wenn nicht falsches Urteil keine Frage - dennoch finde ich es sehr positiv denn A*****öcher werden in Deutschland leider grundsätzlich mit Samthandschuhen angefasst. Der hat seine Lektion gelernt.
Alex K.Was ist eigentlich mit der Gebotenheit? Glas auf den Kopf für Rauch, der an vielen Orten sogar ein "erlaubtes Risiko" darstellt? Ich weiß ja nicht... Dann gleich die Kinder wieder mit dem Geweh aus dem Kirschbaum schießen lassen...
JustusEs gab ein Rauchverbot vor Ort, nicht vergessen...
Ich denke schon, dass das noch geboten war. Der Typ wusste, dass Rauchen dort verboten war, er ignorierte die Hinweise der Studentin auf das Verbot und pustete ihr dann auch noch provokant den Rauch mitten auf der Tanzfläche ins Gesicht. Wenn ich das lese wird mir schon schlecht. Die Studentin wird das Glas sicherlich schon in der Hand gehalten haben, dann finde ich es richtig, dieses in der Situation zu Benutzen und den Angriff sofort zu unterbinden. Über eine Backpfeiffe hätte dieser Typ sich sicherlich noch lustig gemacht und ihr erneut Rauch in das Gesicht geblasen. Auf solche unsicheren Abwehrmaßnahmen muss man sich nicht verweisen lassen.
StefanHLwww.politopia.de verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://www.politopia.de/recht-und-gesetz/11968-interessante-gerichtsurteile-6.html#post640936">AG Erfurt: Rauch in Gesicht pusten ist Körperverletzung</a>
<a target="_blank" href="http://www.politopia.de" >www.politopia.de</a>Ich applaudiere! Ein anständiges Urteil, das unflätigem, rüpelhaften Verhalten einen Riegel vorschiebt! Wir brauchen dingend mehr davon in Deutschland. Zuviele Idioten kommen ungestraft mit ihrem Mist davon. Provokativ Rauch ins Gesicht pusten verdient definitiv ungestraft ein Glas über den Schädel. Sehr weise Richter! Ein guter Anfang, aber es geht nicht weit genug. Vielen Leuten müssen wieder Manieren beigebracht bekommen. Wenn es die Eltern nicht machen, müssen es eben andere Leute tun und diese Lektionen müssen auch staatliche geschützt sein, sonst verroht das Land immer mehr.
BernhardWenn das tatsächlich ernst gemeint sein sollte:
Genau: Alles, was den guten Manieren widerspricht, sollte sofort von jedermann mit einer körperlichen Erziehungsmaßnahme beantwortet werden, weil sonst - und nur sonst - das Land zu verrohen droht. Dabei muss natürlich gelten: je größer das Missverhältnis zwischen Aktion und Reaktion ist, desto gewinnbringender ist es für das gedeihliche Miteinander.
Ja Iugul, wollen Sie denn noch den Provokateur insofern schützen und ihn in seinem Fehlverhalten bestärken, indem Sie das arme Mädel bestrafen, weil Sie sich verhältnismäßig zur Wehr gesetzt hat? Sie lassen jedes Gespür für die Situation des Tatbestands vermissen.
fabianickel.wordpress.com verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://fabianickel.wordpress.com/2013/09/20/rauch-im-gesicht-sieg-fur-die-gerechtigkeit/">Artikel von der Legal Tribute Online Seite</a>
<a target="_blank" href="http://fabianickel.wordpress.com" >fabianickel.wordpress.com</a>www.animes.so verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://www.animes.so/news-welt-103/raucher-schuldig-gesprochen-4423.htm#post43744">Legal Tribune ONLINE</a>
<a target="_blank" href="http://www.animes.so" >www.animes.so</a>blog.no-carrier.info verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://blog.no-carrier.info/2013/09/24/tja-die-welt-ist-verrueckt-wann-war-sie-es-mal-nicht/">So hat beispielsweise das Amtsgericht Erfurt entschieden, dass das Blasen von Zigarettenrauch ins Gesicht als Körperverletzung gilt</a>
<a target="_blank" href="http://blog.no-carrier.info" >blog.no-carrier.info</a>blog.strafrecht.jurion.de verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/09/zigarettenrauch-ins-gesicht-ist-koerperverletzung-dagegen-notwehr-erlaubt/">Zigarettenrauch ins Gesicht pusten ist Körperverletzung</a>
<a target="_blank" href="http://blog.strafrecht.jurion.de" >blog.strafrecht.jurion.de</a>Vielleicht sollten manche Menschen einfach zu Hause bleiben.
ChristianIn der Praxis ist es so, dass Menschen die trotz Rauchverboten rauchen ein Hausverbot bekommen, zumindest für diesen einen Abend. Wenn jemand also raucht könnte man nunmehr das Thekenpersonal, Kassenpersonal oder Türsteher darauf aufmerksam machen und das Problem wäre gelöst.
Für den Störenfried wäre dies sicher unangenehm.
Die Idee der Körperverletzung alleine ist schon ziemlich weit hergeholt. Autoabgase z.B., Lärmimmissionen die im täglichen Leben dazu gehören sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zumindest wegen ihrer Dauerhaftigkeit im Gegensatz zum einmaligen (oder mehrmaligen) "anpusten" bedeutend höher.
Statt dessen geht es nun schon um eine mögliche Erbgutveränderung oder den Vergleich mit Radioaktivität.
(Vielleicht lässt man auch mal die Kirche im Dorf.)
Dazu wird der Schlag mit einem Glas hier als absolut in Ordnung gehalten, ... weil die Hand nicht gereicht hätte. Mal angenommen das Glas wäre zersprungen und der böse pustende Mensch hätte nun Narben im Gesicht und ein Augenlicht verloren... ? Das ist nicht sehr realitätsfern. Soein Urteil führt doch dazu, dass ggf. in solchen Situationen nun davon auszugehen ist, dass unsere Rechtsordnung einen Schlag mit einem Glas auf den Kopf deckt, wenn man (mit Rauch) angepustet wird.
Unsympath hin oder her, es hätte sicher die Möglichkeit gegeben den beiden Beteiligten deutlich zu machen, dass es so nicht geht. Wenn ein Richter das nicht kann ist das schon schade.
Schade ist auch, dass manche Juristen weder Umsicht noch Vernunft walten lassen und sich statt dessen auf vermeintlich sichere Tatbestandsauslegung stürzen.
Bei einem Text wie Ihrem kriege ich das Kotzen. Schade, dass alle Juristen, die nicht Ihrer Meinung sind, unvernünftig sind.
Dabei sollten Sie den Sachverhalt nochmal lesen. Sie hat den Kerl direkt angesprochen, da gab es keine Gelegenheit mehr, Personal zu benachrichtigen.
Die Reaktion der Frau war völlig angemessen. Vergessen Sie nicht, dass es sich um einen Mann und eine jüngere Frau handelt, wobei sich der Mann auch noch aggressiv zeigt. Bei einem Schlag mit der Hand o. Ä. hätte es sicherlich schlecht ausgesehen für die Frau.