Freispruch für Polizisten vor dem AG Düsseldorf: Nase gebro­chen - recht­liche Grenzen nicht

02.08.2016

Eine hysterische Frau packte einen Motorradpolizisten bei der Kontrolle von hinten an der Schulter, dieser drohte samt Maschine umzukippen. Mit der flachen Hand brach der Polizist ihr die Nase - aus Notwehr, entschied das AG.

"Eine herzliche Bitte", hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer, nämlich "den Angeklagten freizusprechen". Eine gute Stunde widmete das Amtsgericht (AG) Düsseldorf am Dienstag dem Fall : Ein Motorradpolizist schlug eine Frau und brach ihr die Nase, Körperverletzung im Amt wurde ihm vorgeworfen.

Der Prozess drehte sich um eine aus den Fugen geratene Verkehrskontrolle im Oktober 2014 in Benrath, einem Nobel-Vorort von Düsseldorf. Der Motorradpolizist erwischte eine Frau, als sie mit ihrem Auto in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fuhr. Er habe ihr ein Verwarngeld von 20 Euro angeboten, schilderte er dem Gericht. Doch die Frau, die drei Kinder im Auto hatte, sei wie von Sinnen gewesen, habe herumgeschrien. Sie habe zuerst nicht zahlen wollen, gab die Frau an einem früheren Verhandlungstag zu. Doch dann habe sie es es sich eigenen Angaben nach anders überlegt. Doch darauf habe der Polizist nicht mehr reagiert, er sei einfach weggegangen. "Ich fand es unfassbar, so abgefertigt zu werden", so die Frau.

Als der Polizist auf seiner bereits abgebockten 250 Kilogramm schweren Maschine wegfahren wollte, so berichteten Zeugen, kam sie von hinten und packte ihn an die Schulter. Weil er fürchtete, mit dem Motorrad umzustürzen, habe er mit einer Handschuh-Hand gegen den Kopf der Frau geschlagen. "Ich war in einer angreifbaren und verletzbaren Situation", sagte der Polizist. Es sei nicht mehr abzuschätzen gewesen, was die Frau tun würde. Äußerlich war nur eine Rötung im Gesicht der Frau zu sehen. Die Getroffene empfand es als "K.O.-Schlag mit der Faust ins Gesicht", wie sie vor Gericht sagte. Sie sei dem Polizisten gefolgt, habe ihm aber nur die Hand auf den Arm gelegt.

Gericht: Polizist hätte auch bei einem Mann so gehandelt

Für die Anklage war die Sachlage klar: "Die Frau wollte ihn dazu zwingen dazubleiben, um die Sache bis Ultimo auszudiskutieren." Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zitierte Zeugen, die Frau habe sich wie ein Kleinkind gebärdet und sei zunehmend in Hysterie verfallen. Es sei bedauerlich, dass die Nase dabei gebrochen worden sei, aber der Beamte habe mit der schweren Maschine jeden Moment umzukippen gedroht.

"Sie wusste schon, dass sie sich nicht richtig verhalten hat", sagte die Strafrichterin über den Auftritt der Geschädigten vor Gericht. Die Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Das Gericht sprach den Angeklagten frei, er habe in Notwehr gehandelt. Ob es sich dabei um eine überdrehte, kleine Frau oder einen Bodybuilder handele, sei für den Angeklagten bei seiner Handlung egal gewesen, befand das Gericht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Freispruch für Polizisten vor dem AG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20181 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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