Das Land NRW überweist einer Teilzeit-Lehrerin irrtümlich fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge. Die beklagte sich nicht - und stand nun wegen Betruges vor Gericht. Das AG Düsseldorf ließ aber Milde walten.
Das hoch verschuldete Land Nordrhein-Westfalen hat einer Teilzeitlehrerin versehentlich fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge gezahlt. Nun stand die Frau wegen des Behördenfehlers vor Gericht: Sie hätte das Amt auf den Fehler hinweisen müssen, meint die Staatsanwaltschaft. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet. Der unterlassene Hinweis stelle eine Form des Betruges dar.
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf sah die Sache am Montag weniger streng: Wenn die inzwischen pensionierte Pädagogin die 237.000 Euro zurückzahle, könne die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Schließlich habe sie die zu hohen Zahlungen nicht selbst veranlasst.
Um das gemeinsame Konto habe sich ihr Ehemann gekümmert, erklärte die Lehrerin aus dem Sauerland unter Tränen. Ihrem Mann sei schlicht nicht aufgefallen, dass die Gehaltseingänge trotz Altersteilzeit die gleichen blieben. Erst bei der Pensionierung der Lehrerin war der Behörde der Fehler aufgefallen. Die 65-Jährige bekam vom Gericht drei Wochen Zeit um zu prüfen, ob sie in der Lage ist, die Summe zurückzuzahlen. Das Landesamt für Besoldung hatte eine monatliche Rate von 800 Euro vorgeschlagen.
Der Staatsanwalt ist mit einer Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden: Es sei nicht glaubwürdig, dass der Angeklagten der Irrtum jahrelang nicht aufgefallen sei. Der Verteidiger hielt dem entgegen, die Berechnung des Landesamtes sei nicht nachvollziehbar gewesen.
Das Landesamt für Besoldung teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit, ein Eingabefehler habe die überzogenen Zahlungen ausgelöst. Durch das Landesamt würden monatlich unter anderem die Gehälter für 160.000 Lehrer in NRW berechnet und ausgezahlt. Hierbei lasse es sich nicht vermeiden, dass es in Einzelfällen zu Eingabefehlern komme.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Lehrerin wegen Betrug vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19814 (abgerufen am: 03.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag