Mit üblen Beleidigungen von Einsatzkräften soll eine Rechtsanwältin in einem Düsseldorfer U-Bahnhof aufgefallen sein. Zum Prozess kam es nun überhaupt, weil die Frau Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte.
Eine 36-jährige Rechtsanwältin stand am Donnerstag vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf – allerdings nicht als Verteidigerin, sondern als Angeklagte (Az. 112 Ds 254/24). Der Vorwurf: Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch, StGB). Laut Anklage beschimpfte sie im Januar 2023 einen Sanitäter als "Scheiß Ausländer" und einen Polizisten als "kleinen Pisser". Gegen den daraufhin erlassenen Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro legte sie Einspruch ein.
Einsatz mit Folgen
Ausgangspunkt war ein Einsatz in einer U-Bahnstation kurz nach Mitternacht. Die Angeklagte sei laut Anklage stark alkoholisiert gewesen, ein Atemtest ergab 1,4 Promille. Die Richterin beschrieb die Situation nüchtern: “Sie hatten alles vollgekotzt.”
Vor Gericht berief sich die Anwältin auf Erinnerungslücken. In Richtung der als Zeugen geladenen Rettungskräfte – darunter auch ein Schwarzer Sanitäter – äußerte sie, man könne sich als Deutscher durch den Begriff "Scheiß-Ausländer" doch nicht beleidigt fühlen. Die Richterin widersprach deutlich: “Doch. Das geht. Vor allem mit dem Zusatz 'Verpiss dich'.”
Willens die Rechtsanwältin wegen Beleidigung (§ 185 StGB) zu verurteilen, erkundigte sich die Richterin nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Bemessung der Höhe der Geldstrafe. Doch die Angeklagte verweigerte die Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse. Die Richterin reagierte knapp: "Dann müssen wir also eine Kontoauskunft über die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einholen" – und vertagte die Sache.
Der nächste Verhandlungstermin wird also mit BaFin-Auskunft stattfinden.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Beitrag in der Fassung vom 7. August 2025, 09:50 Uhr.
"Scheiß Ausländer" und "kleiner Pisser": . In: Legal Tribune Online, 31.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57810 (abgerufen am: 12.03.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag