Wegen Beleidigung von Einsatzkräften: 1.000 Euro Geld­strafe für betrun­kene Anwältin

30.07.2026

Sie war stark angetrunken, hatte sich in einer U-Bahn-Station erbrochen und soll dann ausfallend geworden sein: Eine Düsseldorfer Anwältin muss wegen Beleidigungen gegen Sanitäter und Polizisten eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen.

Wegen Beleidigung von Rettungskräften, Polizisten und Rheinbahn-Mitarbeitern hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf eine Rechtsanwältin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro (40 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Für die Richterin stand nach Anhörung der betroffenen Zeugen fest, dass die 40-jährige Juristin vor dreieinhalb Jahren in Düsseldorf eine Notfallsanitäterin sowie zwei Sicherheitskräfte der Rheinbahn als "Scheiß Ausländer" und einen Polizisten als "kleinen Pisser" beleidigt hatte.

Die Anwältin sei damals stark alkoholisiert und damit nur vermindert schuldfähig gewesen. Die Angeklagte, die sich im Prozess selbst vertrat, betonte, sie könne sich an nichts erinnern. Ein Atemalkoholtest hatte bei der Frau später einen Wert von 1,4 Promille ergeben. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro hatte sie Einspruch eingelegt, weswegen es zum Prozess kam. 

Einsatz im U-Bahnhof

Die Juristin war Mitte Januar 2023 gegen Mitternacht in einer Düsseldorfer U-Bahn-Station aufgefallen. Der Anklage zufolge war sie erheblich angetrunken und hatte sich dort erbrochen. Zwei Security-Kräfte der Rheinbahn hatten die Frau gefunden und die Rettungskräfte verständigt. 

Nachdem sich die Angeklagte dann von den Sanitätern weder helfen lassen noch den Sicherheitskräften ihre Personalien geben wollte, wurde sie ausfallend – kurz darauf auch gegenüber den hinzugerufenen Polizisten. Ein Polizist beschrieb die Situation so: "Alle wollten Ihnen helfen, keiner wollte Ihnen Böses."

Fall könnte Justiz weiter beschäftigen

Die Frau war der Polizei in der Nacht schon an anderer Stelle aufgefallen. Laut Gericht hatte sie sich zuvor in einem Taxi erbrochen und geweigert, die Reinigungskosten zu übernehmen.

Der Fall wird die Justiz voraussichtlich weiter beschäftigen. Im Anschluss an die Verhandlung erklärte die angeklagte Anwältin auf Nachfrage: "Ich mach' weiter."

Die 40-Jährige hatte mit Verweis auf ihre Einkommenslage eine Geldstrafe von höchstens 20 Tagessätzen – und das unter Strafvorbehalt – für angemessen gehalten. Die Staatsanwältin hat hingegen eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) gefordert. Vor knapp einem Jahr war die Verhandlung wegen der unklaren Einkommensverhältnisse der Anwältin noch vertagt worden.

dpa/sim/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Beleidigung von Einsatzkräften: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60557 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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