Wenn über den Wolken die Fäuste fliegen und der Jet umdrehen muss, ist das für die übrigen Passagiere sehr ärgerlich. Ob die Airline Schadensersatz zahlen muss, hängt aber vom Richter ab.
Die Justiz ist uneins, ob Fluggästen bei Randale an Bord Schadensersatz für die Verspätung zusteht. Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat am Montag die Klage eines Kölner Ehepaares abgewiesen, das insgesamt 1.200 Euro gefordert hatte (Az. 20 C 12957/14).
Ihr Flug in die Dominikanische Republik hatte im April 2014 fast sieben Stunden Verspätung. Das gleiche Gericht, aber eine andere Richterin, hatte Mitte Februar genau umgekehrt entschieden: Es sprach einem anderen Ehepaar wegen des selben Fluges den geforderten Schadensersatz von jeweils 600 Euro zu (Az. 235 C 12954/14).
Zwei betrunkene Passagiere hatten in der Maschine herumgepöbelt, waren gewalttätig geworden und hatten einen Mitreisenden verletzt. Die Crew bekam die Randalierer nicht unter Kontrolle. Der Pilot erklärte daher über Frankreich eine Luftnotlage, drehte um und landete die Maschine außerplanmäßig in Köln. Am Flughafen wurden die Störer von der Polizei wegen Körperverletzung und Bedrohung festgenommen.
Airline ließ betrunkene Passagiere ins Flugzeug
Das Kölner Ehepaar, das dadurch deutlich verspätet in der Karibik gelandet war, berief sich bei seiner Schadensersatzklage auf die EU-Fluggastrechteverordnung. Die Airline weigerte sich aber zu zahlen und pochte ebenfalls auf die Verordnung. Danach müssen Airlines bei Verspätungen nichts zahlen, wenn es "außergewöhnliche Umstände" gibt, die sie nicht beeinflussen können.
Die Kläger hatten argumentiert, die beiden Störer seien schon beim Einsteigen angetrunken und aggressiv gewesen. Die Crew habe sie dennoch an Bord gelassen. Überdies schenke die Airline an Bord Alkohol aus. Daher sei mit Ausrastern von Fluggästen zu rechnen. Air Berlin könne sich daher nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen.
Im Februar hatte ein anderes Ehepaar mit dieser Argumentation Recht bekommen: Eine Airline, die an Bord Alkohol ausschenke, nehme aggressives Verhalten ihrer Passagiere billigend in Kauf und könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied die Richterin damals.
Die zweite Richterin sah dies am Montag völlig anders: Alkoholkonsum an Bord sei üblich und meist völlig unproblematisch. Weil Einzelne unter Alkohol zu Aggressivität neigen, müsse die Airline den Alkohol nicht aus dem Angebot verbannen. Das Düsseldorfer Landgericht (LG) soll nun für eine klare Linie sorgen: Dort wird der Fall Anfang Oktober verhandelt (Az. 22 S 97/15).
dpa/acr/LTO-Redaktion
Rauferei über den Wolken: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16208 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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