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AG Dresden zu Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa": Ver­fahren gegen vier Ange­klagte ein­ge­s­tellt

08.09.2022

AG Dresden

Das AG Dresden hat die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Geldauflage eingestellt. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Von sieben Angeklagten sind nur noch drei übrig. Im Prozess um die Gründung der illegalen Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa" hat das AG Dresden die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Geldauflage eingestellt.

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Im Prozess um die Gründung einer illegalen Krankenkasse sind am Dresdner Amtsgericht (AG) die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Die Rentner aus Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssen zwischen 600 und 2.500 Euro zahlen. Sie hatten eine untergeordnete Rolle in dem Konstrukt um die "Deutsche Gesundheitskasse" (DeGeKa) gehabt, und ihre Taten liegen fünf Jahre zurück, wie am Donnerstag der Strafrichter und die Verteidiger sagten.

Zuvor hatten die zwei Frauen im Alter von 58 und 72 Jahren und zwei 68-jährige Männer die Vorwürfe zugegeben. Drei weitere Angeklagte waren zum Prozessauftakt am Dienstag nicht erschienen, ihre Verfahren wurden abgetrennt. Gegen den mehrfach vorbestraften, 68 Jahre alten Hauptbeschuldigten und dessen 58-jährige Frau aus Hessen erließ der Strafrichter Sitzungshaftbefehl. Ein 57-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen fehlte wegen einer angeblichen Corona-Infektion. 

Alle sieben Angeklagte werden von der Staatsanwaltschaft der Reichsbürgerbewegung zugerechnet, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Laut Anklage sollen sie ab April 2017 die "DeGeKa" mit Sitz in Dresden ohne entsprechende Genehmigung betrieben, 49 Mitglieder geworben und insgesamt 8.110 Euro an Beiträgen eingenommen haben. Das Geschäft wurde trotz Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im August 2017 noch bis zum Frühjahr 2018 weiterbetrieben. 

Vor Gericht gaben die vier Angeklagten an, dass der 68-jährige Hauptbeschuldigte die Geschicke im Alleingang und selbstherrlich bestimmt habe. Sie seien teils ohne ihr Wissen als Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder geführt worden. Wer die Pläne kritisiert oder widersprochen habe, sei geächtet worden, der Mann habe ihnen "Ehrenrechte" und Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich aberkannt.

Eine BaFin-Mitarbeiterin berichtete, dass Dokumente und Formulare denen der echten "Debeka" täuschend ähnlich gesehen und man dort "wahrscheinlich abgekupfert" hätten. Ein unbedarfter Verbraucher habe den Reichsbürger-Hintergrund der Kasse nicht erkennen können. Es hätte viele Anfragen gegeben, worum es sich bei der Kasse handle.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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AG Dresden zu Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa": . In: Legal Tribune Online, 08.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49574 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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