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Weil er Oliver Pocher geohrfeigt hat: Amts­ge­richt ver­ur­teilt Rapper Fat Comedy zu Geld­strafe

15.03.2024

Rapper Fat Comedy im Dortmunder Amtsgericht

Der Anklagevorwurf gegen Rapper Fat Comedy lautete auf vorsätzliche Körperverletzung. Pocher trat als Nebenkläger auf und ist Zeuge in dem Prozess. Foto: picture alliance/dpa | Dieter Menne

2022 wurde Oliver Pocher Opfer eines "Happy Slapping"-Angriffs. Er zog im Anschluss vor Gericht. Auf zivilrechtlicher Ebene hatte er vergangenes Jahr bereits Erfolg, nun gibt es auch strafrechtliche Konsequenzen für den Angreifer Fat Comedy.

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Zwei Jahre nach dem "Happy Slapping"-Angriff auf Oliver Pocher ist der Rapper Fat Comedy zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss er 120 Tagessätze à 15 (insgesamt 1.800) Euro zahlen, entschied das Dortmunder Amtsgericht (AG) am Freitag (Urt. v. 15.03.2024, Az. 745 Ds 361/22).

Im März 2022 hatte der Rapper Comedian Pocher während eines Boxkampfs in der Dortmunder Westfalenhalle angegriffen. Pocher saß in der ersten Reihe, als der Rapper ihm unvermittelt ins Gesicht schlug. Dabei filmte Fat Comedy die Attacke, er verbreitete und kommentierte im Anschluss die Aufnahmen. Dieses Verhalten wird als "Happy Slapping" bezeichnet. Mirko Laudon und Dr. Benedikt Mick haben es für LTO bereits an dieser Stelle strafrechtlich eingeordnet.

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main sprach Pocher im Juli 2023 schon auf zivilrechtlicher Ebene insgesamt 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung zu.

Rapper: "Ohrfeige war nicht geplant"

Fat Comedy entschuldigte sich am Freitag "von Herzen" bei Pocher. Er habe einen "riesengroßen Fehler" begangen, den er bereue. Das gelte für die Ohrfeige selbst und auch für das Video von der Tat sowie für weitere Postings, die er dazu über Social Media verbreitet habe, schilderte der Angeklagte in einer Erklärung, die sein Strafverteidiger vortrug. Er habe Pocher eigentlich nur eine "verbale Ansage" machen wollen, dann sei aber doch Wut in ihm hochgekommen und er habe zu dem Schlag ausgeholt.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung plädiert. Auch Pocher als Nebenkläger sprach sich für eine Freiheitsstrafe aus. Der Angriff sei keinesfalls spontan erfolgt, sondern im Vorfeld geplant gewesen, was schon das beauftragte Filmen der Tat belege. Pocher sei zudem angesichts der "demütigenden Zurschaustellung" der Ohrfeige im Internet und zahlreichen Postings des Angeklagten in doppelter Hinsicht zum Opfer geworden, unterstrich sein Anwalt Andreas Thiel. Das Video, das zeigt, wie der Angreifer dem Comedian ohne Warnung ins Gesicht schlägt, soll millionenfach geklickt worden sein.

Pocher berichtete als Zeuge, die Lage sei damals undurchsichtig gewesen. Er habe nicht gewusst, ob weitere Schläge folgen, ob Fat Comedy ein Messer dabeihabe oder ihm womöglich weitere Täter im Saal auflauerten. Der 46-Jährige sprach von einer "gewissen lebensbedrohlichen Situation".

Bevor Pocher das Gerichtsgebäude verließ, gab es am Montag noch ein unerwartetes, nicht-öffentliches Vieraugengespräch. Was zwischen ihm und Fat Comedy in der Ecke des Gerichtsflurs ausgetauscht wurde, ist nicht bekannt.

xp/dpa/LTO-Redaktion

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Weil er Oliver Pocher geohrfeigt hat: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54128 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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