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Freiheitsstrafe für Amateurfußballer: Attacke auf Schieds­rich­ter hat ein Nach­spiel

29.06.2020

Sanitäter tragen Fußballer auf Trage vom Platz (Symbolbild)

(c) stock.adobe.com - Alexander Lupin

Dass bei Fußballspielen die Emotionen hochkochen, ist bekannt, ein Amateurfußballer übertrieb es jedoch. Er ärgerte sich so sehr über den Schiedsrichter, dass er diesen bewusstlos schlug. Nun musste er sich in Dieburg verantworten.

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Im Strafprozess wegen einer Attacke auf einen Schiedsrichter ist ein 28-jähriger Amateurfußballspieler vom Amtsgericht (AG) im hessischen Dieburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

Wie das Gericht kürzlich mitteilte, wurde die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung beantragt. Die Verteidigung plädierte auf einfache Körperverletzung.

Der Spieler hatte in der Kreisligapartie zwischen dem FSV Münster und den TV Semd den 22-jährigen Unparteiischen Ende Oktober mit einem Faustschlag bewusstlos geschlagen. Dieser musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Der Fall hatte weit über Hessen hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt.

Das Gericht ist nach der Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass die Tat als gefährliche Körperverletzung zu bewerten sei, weil sie als eine "das Leben gefährdende Handlung" durch den Angeklagten anzusehen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch laut den medizinischen Sachverständigen ist der Schlag des Angeklagten gegen den Kopf des Opfers lebensgefährdend gewesen.

Der Spieler wurde vom Gericht zudem im Rahmen seiner Bewährung angewiesen, an einem Anti-Aggressionstraining teilzunehmen und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

vbr/dpa/LTO-Redaktion

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Freiheitsstrafe für Amateurfußballer: Attacke auf Schiedsrichter hat ein Nachspiel . In: Legal Tribune Online, 29.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42012/ (abgerufen am: 17.05.2022 )

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