AG Cottbus: Urteil zur gelockerten Residenzpflicht für Asylbewerber

dpa/msa/LTO-Redaktion

23.08.2010

Das AG Cottbus hat am Freitag eine Asylsuchende aus Kamerun vom Vorwurf der Residenzpflichtverletzung freigesprochen. Brandenburg und Berlin hatten Ende Juli die Residenzpflicht gelockert. In dem Fall der 32-jährigen wandten die Richter nun das seit kurzem geltende, mildere Recht an.

Seit der Neuregelung können Asylbewerber und geduldete Ausländer problemlos in ein anderes Bundesland reisen. Bisher durften sie ihren Aufenthaltsbezirk ohne Erlaubnis nicht verlassen.

Die Afrikanerin, die in einem Heim lebt, war im Juli 2009 im Zug unterwegs als die Schaffnerin wegen eines Missverständnisses bei der Fahrkartenkontrolle die Polizei rief. Die Beamten zeigten die Frau im Anschluß wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung an.

Die Entscheidung des Cottbuser Amtsgerichts (AG) hat wegweisende Bedeutung in Bezug auf künftige Fälle.

Die Flüchtlingsinitiative Brandenburg forderte aufgrund der geänderten Gesetzeslage bereits die Einstellung aller laufenden Verfahren wegen Residenzpflichtverletzung.

Betroffen sind in Brandenburg etwa 1100 Asylbewerber und 1700 geduldete Ausländer, in Berlin etwa 1700 Asylbewerber und 3500 geduldete Ausländer.

Zitiervorschlag

dpa/msa/LTO-Redaktion, AG Cottbus: Urteil zur gelockerten Residenzpflicht für Asylbewerber . In: Legal Tribune Online, 23.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1261/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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