AG Bonn: Zehn Monate auf Bewährung für Schwarzfahren mit der Deutschen Bahn

02.08.2011

35 Mal hatte sich ein junger Mann ohne gültigen Fahrschein in Fernzüge der Deutschen Bahn gesetzt und war weit gereist. Am Dienstag wurde der 23-Jährige wegen Leistungserschleichung in 35 Fällen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 1000 Euro verurteilt.

Die Schadenshöhe belaufe sich auf 1400 Euro zuzüglich Nachpreiserhebung und Vertragsstrafe, so das Amtgericht (AG).

Er habe keine andere Wahl gehabt, da er blank gewesen sei, sagte der Mann im Prozess aus. Um seine damalige Freundin in Kiel zu besuchen, habe er sich in die Bahn gesetzt, selbst Mitfahrgelegenheiten seien ihm damals zu teuer gewesen.

Auch auf Fahrten nach Düsseldorf, wo er seinerzeit einen Job hatte, wurde er erwischt. Der Arbeitgeber habe unzuverlässig gezahlt, deshalb habe er sich ein Monatsticket nicht leisten können, gab der Mann an. Er ist bereits einschlägig vorbestraft für Schwarzfahrten in Bonner Straßenbahnen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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AG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3919 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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