Große Bauvorhaben scheitern oft an kleinen Tieren. So auch im Fall der A 33 in Ostwestfalen, die von einer seltenen, bedrohten Fledermaus ausgebremst wurde. Ihr geschützter Baum fiel allerdings trotzdem der Säge zum Opfer - aus Versehen, wie der Waldeigentümer beteuerte: Er sei nämlich selbst kein Freund der Autobahn.
An diesem Donnerstag muss sich der Waldbesitzer vor dem Amtsgericht (AG) Bielefeld wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verantworten. Ihm droht eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren, weil er Anfang März einen Baum auf der Trasse des geplanten Autobahn-Lückenschlüsses der A 33 in Ostwestfalen gefällt hat. Dort nistete eine Kolonie der seltenen Bechstein-Fledermaus.
Der Mann sagt, er habe nicht gewusst, dass die Behörden den Baum unter Schutz gestellt hatten. Nicht er, sondern nur sein Vater sei darüber informiert worden. Der Baum war seinerzeit laut Polizei "bei allgemeinen Baumfällarbeiten" umgelegt worden.
Um den etwa 27 Kilometer langen Lückenschluss der Autobahn 33 zwischen Bielefeld und Osnabrück wird seit fast 45 Jahren gerungen. In dem später gefällten Baum waren im vergangenen Jahr die Bechstein-Fledermäusen entdeckt worden, woraufhin die Bezirksregierung das Planfeststellungs-Verfahren stoppte, im Juni aber abgeschlossen hat.
Naturschützer sprachen von einer "gezielten Tat", um den Streckenbau voranzutreiben. Unsinn, so der Anwalt, schließlich sei sein Mandant selbst Autobahngegner, da sein Grund und Boden von dem Streckenbau betroffen sei.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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AG Bielefeld: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3864 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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