Bei geringen Mengen werden Prozesse um Cannabisbesitz oft eingestellt. Ein Jugendrichter in Bernau will nun aber genau solche Fälle nutzen, um das Cannabisverbot grundsätzlich infrage zu stellen.
Ein Richter im brandenburgischen Bernau bei Berlin hat zwei Verfahren zum Cannabisverbot dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorgelegt. "Die Verfassungswidrigkeit steht dem Cannabisverbot auf der Stirn geschrieben", sagte Jugendrichter Andreas Müller am Mittwochabend der Deutschen Presse-Agentur. Am Amtsgericht (AG) Bernau hatte er drei Fälle von illegalem Cannabisbesitz in geringen Mengen verhandelt. Das AG setzte seinen Angaben zufolge zwei der Verfahren aus.
Müller hatte bereits im Vorfeld angekündigt, das BVerfG anzurufen. In den Verfahren drängen sich laut Müller Zweifel daran auf, ob eine Strafverfolgung beim Besitz von Cannabis verfassungsgemäß ist. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist es eine "langjährige Mission" von Müller, sich für die Legalisierung von Cannabis einzusetzen. Der Jugendrichter ließ Karlsruhe bereits 2002 prüfen, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das BVerfG hielt die Richtervorlage aber für unzulässig (Beschl. v. 29.06.2004, Az. 2 BvL 8/02).
In Deutschland wird seit Jahren über die Legalisierung der Droge diskutiert. Verschiedene Parteien und Aktivisten setzen sich dafür ein. Seit März 2017 können sich deutsche Patienten medizinisches Cannabis regulär beim Arzt verschreiben lassen.
Auch international gibt es immer größere Akzeptanz. Im Oktober 2018 hat Kanada als zweites Land der Welt den Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis legalisiert. Bereits 2014 hat Uruguay als weltweit erster Staat den Anbau und Verkauf von Cannabis unter staatlicher Kontrolle erlaubt. Auch in den USA ist Cannabis in einigen Bundesstaaten legal.
Als erstes Land in Europa plant Luxemburg, Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu legalisieren. In den Niederlanden werden Anbau und Verkauf teils geduldet. Wirtschaftsexperten hatten der französischen Regierung im Juni die Legalisierung von Cannabis empfohlen, um den Markt zu kontrollieren und die Qualität der Droge sicherzustellen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Jugendrichter hält Verbot für verfassungswidrig: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37711 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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