Im August 2020 versuchten Teilnehmer einer Querdenken-Demonstration, den Berliner Reichstag zu stürmen. Einer von ihnen wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er sich gegen einen Strafbefehl gewehrt hatte.
Mehr als zwei Jahre nach Krawallen am Reichstagsgebäude in Berlin ist ein 28-Jähriger wegen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, das entspricht 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann am 29. August 2020 Polizeisperren am Bundestag beiseite geschafft hat, um einen Durchbruch zur Treppe des Gebäudes zu ermöglichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urt. v. 29.11.2022, Az. 237 Cs 96/21).
Damals hatten sich Hunderte Menschen nach Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen vor dem Reichstagsgebäude versammelt. Einige stürmten dann auf die Treppe des Parlaments, was bundesweit Schlagzeilen machte.
Der 28-Jährige war laut Urteil nicht darunter. Allerdings soll er nach Aussagen von Polizeibeamten aus einer Gruppe von 20 bis 50 Menschen herausgetreten sein, um gemeinsam mit einer unbekannt gebliebenen Person drei bis vier Gitter zu beseitigen. Dabei soll er gerufen haben "Lasst uns stürmen!". Die Stimmung sei "sehr, sehr aufgeheizt" gewesen, sagte Richterin Lena Borth bei der Urteilsbegründung.
Der Mann war an jenem Augusttag festgenommen worden, nachdem Polizeibeamte ihn identifiziert hatten. Aus Sicht der Richterin gab es keinen Grund, dies anzuzweifeln. Der Verteidiger des Mannes hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Situation sei damals unübersichtlich gewesen, eine Verwechslung sei möglich, argumentierte er. Zum Prozess kam es, weil der 28-Jährige einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro nicht akzeptiert hatte. Das Urteil entspricht nun aber ebenfalls dieser Höhe.
Im Zusammenhang mit den Krawallen im August 2020 hat die Berliner Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben etwa 85 Verfahren bearbeitet. Nach ihrer Auskunft gegenüber LTO am Dienstag gab es mittlerweile insgesamt acht rechtskräftige Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit der Stürmung der Reichtstagstreppe, zwei davon sind noch nicht rechtskräftig. Ein Großteil der vielen Verfahren wurde eingestellt, weil Beweise nicht ausreichten oder Täter nicht identifiziert werden konnten.
dpa/pab/LTO-Redaktion
Verurteilung wegen Landfriedensbruchs: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50322 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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