AG Berlin-Tiergarten: Haftstrafe für Selbstjustiz gegen Kinderlärm

01.11.2011

Kinderlärm wollte ein 29-jähriger Mieter mit noch mehr Lärm bekämpfen: Voller Wut schleuderte er einen besonders starken und verbotenen Silvesterböller vor einen Spielplatz seiner Wohnung in Berlin-Treptow. Der Knallkörper explodierte laut, die Kinder kamen mit dem Schrecken davon. Der Mann muss dafür nun drei Monate in Haft. Das AG Berlin-Tiergarten verurteilte ihn am Montag wegen strafbaren Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Der Kraftfahrer hatte nach eigenen Angaben aufgepasst, dass kein Kind getroffen und verletzt wurde. Als Grund für seine Selbstjustiz nannte er psychischen Druck und Stress mit seinem damaligen Arbeitgeber. Der 29-Jährige sei nach einer Nachtfahrt übermüdet und gereizt gewesen. Die Kinder hätten herumkrakeelt, auch nachdem er sie am Nachmittag des 1. Mai aufgefordert hatte, ruhig zu sein. "Da habe ich mich hochgeschaukelt, das war falsch", sagte der Angeklagte und bereute vor dem Amtsgericht (AG) sein Fehlverhalten.

Eine solche Reaktion auf Kinderlärm ist nicht zu tolerieren, waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Strafmildernd wertete der Richter Einsicht und Reue des Angeklagten. Eine Geldstrafe oder eine Strafe zur Bewährung stand nicht zur Diskussion. Der Mann hat 13 Vorstrafen. Die Böller hatte er geworfen, als er unter Bewährung stand.

Der vom Angeklagten gezündete Böller ist wegen seiner enormen Sprengkraft und Gefährlichkeit in Deutschland verboten. Die mögliche Höchststrafe für dieses Delikt liegt bei drei Jahren Haft.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

AG Berlin-Tiergarten: Haftstrafe für Selbstjustiz gegen Kinderlärm . In: Legal Tribune Online, 01.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4697/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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