Am Dienstag hat vor dem AG Berlin der Prozess gegen vier Vertreter der Rapper-Szene wegen Volksverhetzung begonnen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine gewaltverherrlichende CD aufgenommen und verkauft zu haben.
Zwei Angeklagte, die als "Blokkmonsta & Schwarz" bekannt sind sowie eine Angeklagte mit Künstlernamen "Dr. Jekyll" sollen in Berlin die CD "Friss oder stirb" produziert haben. Nach Ansicht der Ermittler würden darin Mord, Folter, Verstümmelung und Kannibalismus beschrieben.
Ebenfalls angeklagt ist ein Mann, der die CD über seinen Versandhandel im Internet vertrieben haben soll.
Ende 2009 hatten Fahnder Wohnungen durchsucht und 800 CDs des Genre "Horrorcore" sichergestellt.
Zu Prozessbeginn hatte das Amtsgericht (AG) einen Antrag der Verteidigung auf Ablösung des Anklägers wegen Befangenheit abgelehnt. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, hieß es. Die Verteidigung warf dem Staatsanwalt ein persönliches Interesse an einer Verurteilung vor, weil er sich bereits auf einer Tagung und in einer Zeitung zu den Musikern geäußert habe.
AG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2309 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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