AG Berlin: Geldstrafe für Bushido wegen Beleidigung

21.12.2011

Der Rapper Bushido muss 19.500 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung eines Ordnungshüters zahlen. Eine Berliner Richterin verurteilte den Musiker am Dienstag in Abwesenheit, weil er einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes als Idioten beschimpft hatte.

Im Oktober 2010 war es in Berlin zwischen beiden Männern zum Streit gekommen, weil der 33-Jährige sich geweigert haben soll, 15 Euro für eine Verkehrssünde zu zahlen.

Bushido soll den Mann auf der Schloßstraße in Berlin-Steglitz angepöbelt haben. Der Ordnungshüter hatte den Fall mit seiner Anzeige ins Rollen gebracht.

Der Rapper hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 21.000 Euro eingelegt. Nach einer Beleidigung von Polizisten im Jahr 2009 hatte der Musiker bereits 10 500 Euro Strafe zahlen müssen.

Richterin Carola Behrend hatte Bushido gestattet, nicht selbst zum Termin zu erscheinen. Anwalt Stefan Cohnen erklärte, der Vorwurf treffe zu. Im Prozess ging es nur noch um die Strafhöhe. Der Künstler bekam nach der Verhandlung 1500 Euro Strafrabatt. Auch das zunächst verhängte Fahrverbot von einem Monat wurde aufgehoben. Nach so langer Zeit sei das nicht mehr erforderlich, argumentierte das Gericht.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

AG Berlin: Geldstrafe für Bushido wegen Beleidigung . In: Legal Tribune Online, 21.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5148/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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